Also, um gleich eines vorweg zu nehmen: Dies soll jetzt kein ellenlanger Vortrag über Nettiquette und chattiquette werden. Aber unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass es in online Foren immer wieder passiert, dass man den Zweck des Forums schlicht und ergreifend verfehlt. Dann wird nicht mehr über die eigentlichen Themen geredet, sondern über Befindlichkeiten. Egal ob dies vorsätzlich oder unabsichtlich passiert ist, es ist definitiv nicht Sinn und Zweck dieser Einrichtung.
Wir möchten hier keine Verhaltensregeln - wie in einem Kindergarten notwendig - aufstellen, aber wir möchten alle ersuchen einfach den notwendigen Respekt anderen Nutzern gegenüber zuteil werden zu lassen, dass es zu keinen "Handgreiflichkeiten" kommt. Dies sollte doch unter halbwegs erwachsenen Menschen möglich sein.
Die Administration behält sich vor, Übertretungen verbaler Natur mit zeitlich begrenzter Verbannung oder sogar Ausschluß aus dem Forum zu ahnden. Die Eintscheidungsgrundlagen hiefür sind in der Regel, die vom betroffenen User geposteten Informationen sowie eine einmalg eingeholte schriftliche Stellungnahme (Möglichkeit zur Rechtfertigung). Ob die Administration einen eventuellen Ausschluß bzw. eine temporäre Verbannung veröffentlicht (=Anprangerung) oder nicht, behält sie sich für den jeweiligen Einzelfall vor.
In der guten Hoffnung, diese Maßnahmen nie ergreifen zu müssen wünschen wir nun allen ein angeregtes und durchaus auch hitziges Diskutieren - egal zu welchen Themen.....
Wir möchten hier keine Verhaltensregeln - wie in einem Kindergarten notwendig - aufstellen, aber wir möchten alle ersuchen einfach den notwendigen Respekt anderen Nutzern gegenüber zuteil werden zu lassen, dass es zu keinen "Handgreiflichkeiten" kommt. Dies sollte doch unter halbwegs erwachsenen Menschen möglich sein.
Die Administration behält sich vor, Übertretungen verbaler Natur mit zeitlich begrenzter Verbannung oder sogar Ausschluß aus dem Forum zu ahnden. Die Eintscheidungsgrundlagen hiefür sind in der Regel, die vom betroffenen User geposteten Informationen sowie eine einmalg eingeholte schriftliche Stellungnahme (Möglichkeit zur Rechtfertigung). Ob die Administration einen eventuellen Ausschluß bzw. eine temporäre Verbannung veröffentlicht (=Anprangerung) oder nicht, behält sie sich für den jeweiligen Einzelfall vor.
In der guten Hoffnung, diese Maßnahmen nie ergreifen zu müssen wünschen wir nun allen ein angeregtes und durchaus auch hitziges Diskutieren - egal zu welchen Themen.....