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Jaja, die Jäger. Die dprfen bei mir gerade mal Auskunft geben, was sie gerade jagen - mehr nicht.....
Ich denke, das Problem beginnt dann, wenn es sich um einen im Privatbesitz stehenden Wald handelt, und der Besitzer den Zutritt der Öffentlichkeit verwehrt......Da kann dich dann auch ein Jäger (sofern er der Besitzer ist bzw. den Besitzer vertritt) vertreiben.....
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(25.Sep.2008, 10:35 )Tafari schrieb: Ich denke, das Problem beginnt dann, wenn es sich um einen im Privatbesitz stehenden Wald handelt, und der Besitzer den Zutritt der Öffentlichkeit verwehrt......Da kann dich dann auch ein Jäger (sofern er der Besitzer ist bzw. den Besitzer vertritt) vertreiben.....
Yep, mit so einem Schrotthobel in der Hand, hat der Jäger die besseren und überzeugenderen Argumente.
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(25.Sep.2008, 16:44 )ROD schrieb: Yep, mit so einem Schrotthobel in der Hand, hat der Jäger die besseren und überzeugenderen Argumente.
Du meinst wohl Schrothobel.
Auf den meisten Schrotthobeln ist nämlich so ein rundes, blau-weißes Emblem drauf
Es wäre aber tatsächlich interessant, welche Wälder man betreten darf und welche nicht. Und woran man das unterscheiden kann.
Ein Verbotsschild kann ich ja leicht wo hinhängen, ob das aber sein darf und irgendeine Wirkung hat, ist eben die Frage.
Selbst bei einem "privaten" Waldstück bin ich nicht sicher, dass der Owner das einfach absperren darf. Da gab es doch vor kurzem die Diskussion über die Pilzsammlervignette in Kärnten. Dabei hieß es jedenfalls, dass das Betreten des Waldes trotz Privatbesitzes immer erlaubt ist. Die Gebühr richtete sich ja auf die Nutznießung des Waldes durch die Besucher.
Aber vielleicht kommt ja noch einmal eine Cachervignette - dann lebt der Vignettenman wieder auf!
Viele Grüße
alex.of.austria
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(25.Sep.2008, 17:01 )alex.of.austria schrieb: Du meinst wohl Schrothobel.
Auf den meisten Schrotthobeln ist nämlich so ein rundes, blau-weißes Emblem drauf
Warum willst Du so jung schon sterben? :angry:
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(25.Sep.2008, 17:01 )alex.of.austria schrieb: Du meinst wohl Schrothobel.
Auf den meisten Schrotthobeln ist nämlich so ein rundes, blau-weißes Emblem drauf
Nein, Nein, ich mein schon Schro tthobel mit zwei T.
Denn die meisten haben ja auch doppelläufige.
Daher zweimal T, ist doch klar oder?
Aber wollen wir hier Mäuse melken oder sich um das Thema kümmern.
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(25.Sep.2008, 17:01 )alex.of.austria schrieb: (25.Sep.2008, 16:44 )ROD schrieb: Yep, mit so einem Schrotthobel in der Hand, hat der Jäger die besseren und überzeugenderen Argumente.
Du meinst wohl Schrothobel.
Auf den meisten Schrotthobeln ist nämlich so ein rundes, blau-weißes Emblem drauf
Es wäre aber tatsächlich interessant, welche Wälder man betreten darf und welche nicht. Und woran man das unterscheiden kann.
Ein Verbotsschild kann ich ja leicht wo hinhängen, ob das aber sein darf und irgendeine Wirkung hat, ist eben die Frage.
Selbst bei einem "privaten" Waldstück bin ich nicht sicher, dass der Owner das einfach absperren darf. Da gab es doch vor kurzem die Diskussion über die Pilzsammlervignette in Kärnten. Dabei hieß es jedenfalls, dass das Betreten des Waldes trotz Privatbesitzes immer erlaubt ist. Die Gebühr richtete sich ja auf die Nutznießung des Waldes durch die Besucher.
Aber vielleicht kommt ja noch einmal eine Cachervignette - dann lebt der Vignettenman wieder auf!
Das Betreten eines Waldes ist grundsätzlich erlaubt.
Wenn der Besitzer eines Grundstückes aber dafür sorgt, dass das Betreten Selbiges nicht möglich ist ohne ein Hindernis zu überwinden (z.B.: Zaun, Mauer, etc.) dann ist es nicht mehr erlaubt. Egal ob auf dem Grundstück ein Wald, eine Wiese oder sonst etwas befindlich ist.....
Ein Schild alleine würde theoretisch auch schon reichen, aber da ist immer das Problem; habe ich das Schild auch gesehen bzw. ist es auch so angebracht, dass man es sehen kann, wenn man das Grundstück - egal wo - betritt? Usw.....
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Wer hat gerufen? Bin schon da! Aufpassen Herr von Österreich, es passiert eh so viel!
Na ernsthaft! Das mit die Tafeln würd mich auch interessieren! Weil bei einer Baustelle kannst 100 mal hinschreiben, Betreten verboten, Eltern haften für ihre Kinder! Wenn aber trotzdem einer runterfällt, bist auch du als Bauherr dran!
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(25.Sep.2008, 17:21 )rix69 schrieb: Wer hat gerufen? Bin schon da! Aufpassen Herr von Österreich, es passiert eh so viel!
Na ernsthaft! Das mit die Tafeln würd mich auch interessieren! Weil bei einer Baustelle kannst 100 mal hinschreiben, Betreten verboten, Eltern haften für ihre Kinder! Wenn aber trotzdem einer runterfällt, bist auch du als Bauherr dran!
Das ist ja das Problem. Es ist verdammt schwierig mit einer oder mehrerer Tafeln ein ganzes Grundstück abzuriegeln im Sinne vonn; das muss jeder sehen können wenn man von irgendeiner Seite zu dem Grundstück kommt und es kann keine Ausrede geben, dass man es nicht sehen würde.......deswegen ist Zaun oder MAuer besser - weil eindeutiger....
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(25.Sep.2008, 17:03 )Geo-Johnny schrieb: Warum willst Du so jung schon sterben? :angry:
Danke für das Kompliment!
Zurück zum Thema:
Ich hatte heuer im Urlaub ein ähnliches, eher unangenehmes Erlebnis bei einem Cache, zu dem der Zugang angeblich seit heuer verboten ist. Details dazu könnt ihr in den Logs zum inzwischen archivierten ASKLIPION nachlesen. Dort ist dann nach massiven Protesten der Cacher und offensichtlicher Ignoranz der Owner der Reviewer eingeschritten. Das sollte aber immer das letzte Mittel der Wahl sein.
Andererseit wird sich immer irgendwer aufregen, wenn plötzlich Leute dort herumstiefeln, wo sonst kein Mensch freiwillig hingeht. Ich denke da an Prove your skills #1 und die Diskussion über den Unmut der Anrainer. Ich weiß aber nicht, wie ich mich verhalten würde, wenn mehrere Leute pro Tag an meinem Grundstück vorbeischleichen.
Viele Grüße
alex.of.austria
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(25.Sep.2008, 17:26 )Tafari schrieb: Das ist ja das Problem. Es ist verdammt schwierig mit einer oder mehrerer Tafeln ein ganzes Grundstück abzuriegeln im Sinne vonn; das muss jeder sehen können wenn man von irgendeiner Seite zu dem Grundstück kommt und es kann keine Ausrede geben, dass man es nicht sehen würde.......deswegen ist Zaun oder MAuer besser - weil eindeutiger....
Tja nur beim Baurecht nutzt dir nicht einmal wenn du 100% weist das derjenige die Tafel gelesen hat. Nich einmal wenn ichs ihm vorles! Das einzige was hilft ist das die Baustelle so abgeriegelt (Zaun, Absperrgitter) wird oder gesichert (Tafeln, Platten usw), das nichts passieren kann oder nur wenn man etwas entfernt!
Auch bei Spielplätzen ist das so! Die Tafeln "Eltern haften für ihre Kinder" kannst dir Wuchteln!
Habe da uach soeine Cahce, nur habe mitlerweile vom Owner einen Weg bekommen ,nru auf den ersten Blick ist der leale Weg nicht wirklichsichtbar
http://www.geocaching.com/seek/cache_det...9a322a5e1c
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(20.Mar.2009, 22:57 )Stivekl08 schrieb: Habe da uach soeine Cahce, nur habe mitlerweile vom Owner einen Weg bekommen ,nru auf den ersten Blick ist der leale Weg nicht wirklichsichtbar
http://www.geocaching.com/seek/cache_det...9a322a5e1c
Soweit ich mich erinnern kann war's ein völlig legaler Weg zur Dose.
naja, soweit ih informirt bin musst du dazu auf der autobahn mit dem auto stehen bleiben =>legal?
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(20.Mar.2009, 23:11 )Stivekl08 schrieb: naja, soweit ih informirt bin musst du dazu auf der autobahn mit dem auto stehen bleiben =>legal?
ähhhh - du sollst nicht lt. Cachelisting irgendwelche Geisterfahrten, Fluchtversuche oder Banküberfälle machen.
Zum Cache selbst kommst du legal!
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(20.Mar.2009, 23:11 )Stivekl08 schrieb: naja, soweit ih informirt bin musst du dazu auf der autobahn mit dem auto stehen bleiben =>legal?
doch nur im gedanken!!!!!!! mach die reise mit dem finger am monitor auf google earth nach... des reicht. aber bitte mach dabei keine autos kaputt, weil dein finger ja dann um vieles größer ist.
(20.Mar.2009, 23:24 )mausbiber schrieb: (20.Mar.2009, 23:11 )Stivekl08 schrieb: naja, soweit ih informirt bin musst du dazu auf der autobahn mit dem auto stehen bleiben =>legal?
doch nur im gedanken!!!!!!! mach die reise mit dem finger am monitor auf google earth nach... des reicht. aber bitte mach dabei keine autos kaputt, weil dein finger ja dann um vieles größer ist.
mache doch ncihts kaputt
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