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Mail mit GSAK
#21
(17.Jun.2010, 15:43 )Tafari schrieb: Fazit: Explizit verboten ist es nicht. Das hindert Grundsprech aber in der Praxis nicht daran, gegen pöse Purchen, die PQ mit mail verschicken (egal an wen "Im Zweifel gegen den Angeklagten") Maßnahmen zu ergreifen.

Wär ja interessant, wie die Leutchen am anderen Ufer des großen Teiches mit legalen Mitteln draufkommen sollten - von vernadern mal abgesehen Wink
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#22
(17.Jun.2010, 15:43 )Tafari schrieb: Explizit nicht. In diesen ToU steht allerdings:

Bodensprech schrieb:Licensee shall not sell, rent, lease, sublicense, lend, assign, time-share, or transfer, in whole or in part, or provide access to the Data, Related Materials, any updates, or Licensee's rights under this Agreement to any third party whatsoever.

Was übersetzt soviel bedeutet wie, du darfst die Daten nicht an Dritte weitergeben (mal ganz allgemein formuliert). Beim Versand einer PQ per mail ist halt die Frage wer ist der Empfänger. Wenn z.B. mausbiber seine PQ her nimmt und an die Adresse mausbiber@wasi.net sendet, sieht das auf den ersten Blick unverfänglich aus. Ob hinter der Empfängermailadresse aber wirklich der Herr mausbiber steht, weiß keiner. Theoretisch könnte das auch meine emailadresse sein - who knows.

Somit reagiert Bodensprech eher verschnupft wenn es heißt man sende sich die Daten per mail zu (auch selbst) weil nur schwer überprüftbar ist, ob da nicht doch ein Dritter dahinter steckt.

Fazit: Explizit verboten ist es nicht. Das hindert Grundsprech aber in der Praxis nicht daran, gegen pöse Purchen, die PQ mit mail verschicken (egal an wen "Im Zweifel gegen den Angeklagten") Maßnahmen zu ergreifen.

In dem Satzerl von Grundsprech ist jetzt aber Mail nicht explizit angesprochen. Es geht um ein allgemeines Verbot, die Daten Dritten zugänglich zu machen (ganz allgemein formuliert). Somit ist Dein Tip mit dem Webserver mindestens genauso verwerflich wie die Mailingvariante (imho sogar verwerflicher, da auf einen Webserver jeder zugreifen kann).

Warum Herr Mausbiber das GPXerl nicht gleich aufs Device spielt ist schnell erklärt: das Device ist ein iPhone und die App heißt Geosphere. Bei Beiden ist ein direkter Export aus dem Gehsack nicht möglich Sad
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt.
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#23
Dann ist es ja auch verboten sich die GPXe zum Oregano des Cachepartners zu schicken. Garmin hat also mit der Eröffnung dieser Möglichkeit Beihilfe zu einer Straftat geleistet
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#24
(17.Jun.2010, 16:31 )Alferic schrieb: ...Beihilfe zu einer Straftat geleistet

Naja! Straftat ist ein Verstoß gegen irgendwelche ToU noch lange nicht! Bleib'ma am Teppich. Wink
Außer den betreffenden Account zu sperren, könnens genau nix machen (wobei, das käme bei so manchem Punktegeier einer Todesstrafe gleich Wink )
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt.
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#25
(17.Jun.2010, 16:23 )Stegi schrieb: Warum Herr Mausbiber das GPXerl nicht gleich aufs Device spielt ist schnell erklärt: das Device ist ein iPhone und die App heißt Geosphere. Bei Beiden ist ein direkter Export aus dem Gehsack nicht möglich Sad

danke für die klärenden worte, genau darum gings mir. macro welches auch den export an geosphere ermöglicht!

und wenn jetzt jemand sagt. dann soll man doch am besten die app von GS verwenden, denn wozu hat den GS eine eigene funktion zum hochladen eines gpx files auf den GS server geschaffen.

diese funktion geht seit >3 monaten nicht. also nicht ganz für 1 monat funktionierte es ja, aber seit damals nicht mehr...
die wogen wegen diesem suprtollem tool gehen im gs forum eh schon hoch. link
[Bild: sigzee.php?munzeer=Mausbiber&lang=de]
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#26
(17.Jun.2010, 11:02 )mausbiber schrieb: Gibt es ein Macro mit dem ich aus GSAK heraus die gefilterten caches als gpx file versenden kann?
ich hab da nur eines gefunden mit dem ich per thunderbird was machen kann.

hat da jemand eine lösung????

Man könnte aus einem GSAK-Makro heraus ein externes Programm starten, dass den E-Mailversand erledigt. GSAK bietet von sich auch keine Funktion E-Mails zu versenden.


Reden wir hier von einer oder mehreren GPX-Dateien?
Heißt die immer gleich?
Machst du den GPX-Export bereits per Makro?
Was hast du für einen E-Mail-Provider?

Ich denke, damit lässt sich das lösen:
http://www.blat.net/

Oder überhaupt ein kleines .net Programm.

lg
Andreas
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#27
(17.Jun.2010, 16:53 )mausbiber schrieb: macro welches auch den export an geosphere ermöglicht!

Hast Du dir eigentlich schon den Automator angeschaut? Der ist sehr mächtig!
Ich könnte mir das ungefähr so vorstellen (hab's mir aber noch nicht angeschaut):
.) Gehsack-Macro erstellt GPXerl in ein bestimmtes Verzeichnis
.) Automator überwacht das Verzeichnis und versendet ein erstelltes File an eine vorgegebene Mailadresse
.) Automator löscht oder verschiebt das gesendete File und wartet aufs nächste
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt.
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#28
(17.Jun.2010, 16:23 )Stegi schrieb:
(17.Jun.2010, 15:43 )Tafari schrieb: Explizit nicht. In diesen ToU steht allerdings:

Bodensprech schrieb:Licensee shall not sell, rent, lease, sublicense, lend, assign, time-share, or transfer, in whole or in part, or provide access to the Data, Related Materials, any updates, or Licensee's rights under this Agreement to any third party whatsoever.

Was übersetzt soviel bedeutet wie, du darfst die Daten nicht an Dritte weitergeben (mal ganz allgemein formuliert). Beim Versand einer PQ per mail ist halt die Frage wer ist der Empfänger. Wenn z.B. mausbiber seine PQ her nimmt und an die Adresse mausbiber@wasi.net sendet, sieht das auf den ersten Blick unverfänglich aus. Ob hinter der Empfängermailadresse aber wirklich der Herr mausbiber steht, weiß keiner. Theoretisch könnte das auch meine emailadresse sein - who knows.

Somit reagiert Bodensprech eher verschnupft wenn es heißt man sende sich die Daten per mail zu (auch selbst) weil nur schwer überprüftbar ist, ob da nicht doch ein Dritter dahinter steckt.

Fazit: Explizit verboten ist es nicht. Das hindert Grundsprech aber in der Praxis nicht daran, gegen pöse Purchen, die PQ mit mail verschicken (egal an wen "Im Zweifel gegen den Angeklagten") Maßnahmen zu ergreifen.

In dem Satzerl von Grundsprech ist jetzt aber Mail nicht explizit angesprochen. Es geht um ein allgemeines Verbot, die Daten Dritten zugänglich zu machen (ganz allgemein formuliert). Somit ist Dein Tip mit dem Webserver mindestens genauso verwerflich wie die Mailingvariante (imho sogar verwerflicher, da auf einen Webserver jeder zugreifen kann).

Warum Herr Mausbiber das GPXerl nicht gleich aufs Device spielt ist schnell erklärt: das Device ist ein iPhone und die App heißt Geosphere. Bei Beiden ist ein direkter Export aus dem Gehsack nicht möglich Sad

Ich sagte ja, dass mail nicht explizit nicht erwähnt wird. Aber was kann mit transfer ohl gemeint sein? In der PRaxis meint Bodensprech damit auch mail. Und die Frage ob an dritte oder sich selbst lässt sich eeben nur schwer überprüfen.

Vielleicht habe ich den falschen Terminus technikus verwendet, wenn ich Webserver sage. Ich meinte damit nicht irgendeinen Server, auf den alle zugreifen können (das käme ja einer Weitergabe an Dritte weiter), sondern ein Serverchen, auf den nur mausbiber zugreifen kann z.B. passwortgeschützt.

Bitte, wozu eine Äpp verwenden, die nicht mal die grundlegendsten Funktionien wie Import aus Gehsack beherrscht .... Ich kenn das Teil zu wenig, aber gibts da wirklich keine Alternativen? ... Huh
[Bild: img.aspx?txt=High-horse%201&uid=d8bf7641-9...f5e49&bg=2]
Nemo me impune lacessit!
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#29
Die Formulöierung ist eh blöd. Genau genommen dürfte ich da nicht mal einen Ausdruck machen und dem RudelcacheKollegen geben
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#30
(18.Jun.2010, 11:58 )Alferic schrieb: Die Formulöierung ist eh blöd. Genau genommen dürfte ich da nicht mal einen Ausdruck machen und dem RudelcacheKollegen geben

Ganz genau genommen dürften wir nicht mal die Cache-Namen (GXxxxxx) weitersagen. Und schon gar nicht in diesem Forum auf geocaching.com verlinken. Möglicherweise ist alleine schon das Aussprechen der von uns so betitelten Firma Grundsprech so zu behandeln wie "Voldemort". Dodgy



Ich frage mich, wie ich früher ohne GPS überhaupt nach Hause gefunden habe. Muß immer Zufall gewesen sein.
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#31
Wenn das erst ein paar Abmahnanwälte spitzkriegen. Dann wird der Dosenknecht Anwaltsrechnungen im vielstelligen Berecih bekommen
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#32
Geht's nun Mails zu schicken oder nicht ?
unwissender kaschperl
OCYVJ6
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#33
(18.Jun.2010, 13:42 )Alferic schrieb: Wenn das erst ein paar Abmahnanwälte spitzkriegen. Dann wird der Dosenknecht Anwaltsrechnungen im vielstelligen Berecih bekommen

Nochmals! Ein Verstoß gegen ToUs kann nie und nimmer strafrelevant sein. Somit können sich Abmahnanwälte brausen gehen, da das in keinem Fall einklagbar wäre. Die einzige Kosequenz gegen einen Verstoß kann nur von Groundspeak kommen und z.B. eine zeitlich begrenzte oder dauerhafte Accountsperre sein.
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt.
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