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Rechte an Bildern und deren Missachtung [split] schlauchboot gesucht!
#21
@tweety
Ist Dir das auch schon aufgefallen?
Egal welche Foren (manche sagen lieber Fora Tongue) man besucht, die User sind zu 99% eingefleischte Juristen und zwar in allen Bereichen des Lebens. Big Grin
Stellt sich für mich die Frage, gibt es auf diesen Planeten wirklich soviele Uni's? Rolleyes
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#22
Martin1983 schrieb:
tweetykojote schrieb:hätte gerne zugesehn bei der aktion was regt sich da wer wegen fotos auf ? alles was von öffentlichen plätzen aus zu sehen ist darf auch abgelichtet werden wenn dann noch drei oder mehr personen auf dem bild sind gibts sowieso nix mehr zu meckern soweit ich das noch im hinterkopf habe

Naja, so ist das glaube ich nicht...
Ich denke:
Wenn man eine der drei Hauptpersonen ist, die auf dem Foto abgebildet sind, darf man jederzeit Löschung beantragen, die schnellstmöglich durchgeführt werden muss, wenn man durch die Abbildung negative Konsequenzen (Imageschaden, etc.) erwartet. Wenn keine negativen Konsequenzen erwartet werden, dann hat soweit ich weiß nur der Ersteller alle Rechte.

Ne,ne Leute...Sofern die Leute am Bild erkennbar sind (und ihre Rechte nicht abgetreten haben) bleibt das Recht am Bild auch bei den abgebildeten Personen. Ausnahme: Personen des öffentl. Lebens, Politiker etc..
Normalerweise kauft ein Fotograf durch das Modelhonorar auh gleich die Rechte des Models mit, bzw. tritt das Model diese ab.

Es ist also definitv NICHT erlaubt diese Bilder ohne Zustimmung der abgebildeten Personen ins Internet zu stellen. bzw. können diese Personen nun theoretisch ihr Modelhonorar einfordern.

Wird zwar sehr oft ignoriert ist aber trotzdem so !!

Nicht dass es mir nicht wurscht wäre....aber ich wollts mal gesagt haben.
Wenn du den Wald vor lauter Bäumen nicht sehen kannst, so fälle die Bäume und du wirst feststellen dass da gar kein Wald ist.
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#23
Defenseless schrieb:
Martin1983 schrieb:
tweetykojote schrieb:hätte gerne zugesehn bei der aktion was regt sich da wer wegen fotos auf ? alles was von öffentlichen plätzen aus zu sehen ist darf auch abgelichtet werden wenn dann noch drei oder mehr personen auf dem bild sind gibts sowieso nix mehr zu meckern soweit ich das noch im hinterkopf habe

Naja, so ist das glaube ich nicht...
Ich denke:
Wenn man eine der drei Hauptpersonen ist, die auf dem Foto abgebildet sind, darf man jederzeit Löschung beantragen, die schnellstmöglich durchgeführt werden muss, wenn man durch die Abbildung negative Konsequenzen (Imageschaden, etc.) erwartet. Wenn keine negativen Konsequenzen erwartet werden, dann hat soweit ich weiß nur der Ersteller alle Rechte.

Ne,ne Leute...Sofern die Leute am Bild erkennbar sind (und ihre Rechte nicht abgetreten haben) bleibt das Recht am Bild auch bei den abgebildeten Personen. Ausnahme: Personen des öffentl. Lebens, Politiker etc..
Normalerweise kauft ein Fotograf durch das Modelhonorar auh gleich die Rechte des Models mit, bzw. tritt das Model diese ab.

Es ist also definitv NICHT erlaubt diese Bilder ohne Zustimmung der abgebildeten Personen ins Internet zu stellen. bzw. können diese Personen nun theoretisch ihr Modelhonorar einfordern.

Wird zwar sehr oft ignoriert ist aber trotzdem so !!

Nicht dass es mir nicht wurscht wäre....aber ich wollts mal gesagt haben.

Verstehe, aber wie ist es, wenn jemand anders Bilder von Personen (wenn auch nur kurzfristig) ins Netz stellt (und damit einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stellt), diese nun von wem anderen geladen und verlinkt werden?

Und: haben wir eigentlich alle unsere Zustimmung gegeben, wenn wir bei Events fotografiert wurden und diese Bilder nun in diversesten Logs und Gallerien zu finden sind?

Ist da nicht ein Unterschied zwischen privater und kommerzieller Nutzung? (Bin KEIN Jurist)
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#24
Defenseless schrieb:Ne,ne Leute...Sofern die Leute am Bild erkennbar sind (und ihre Rechte nicht abgetreten haben) bleibt das Recht am Bild auch bei den abgebildeten Personen. Ausnahme: Personen des öffentl. Lebens, Politiker etc..

FALSCH! Die Rechte des Bildes bleiben beim Urheber des Bildes, nicht bei den abgebildeten Personen! Also im Klartext bei dem Fotografen.

Defenseless schrieb:Normalerweise kauft ein Fotograf durch das Modelhonorar auh gleich die Rechte des Models mit, bzw. tritt das Model diese ab.

JA, wenn das Model nämlich sagen würde, dass es nicht veröffentlicht werden darf, oder das Model sogar die Löschung des Fotos verlangt, muss der Fotograf das tun, sofern die Rechte nicht anders klargestellt wurden.

Defenseless schrieb:Es ist also definitv NICHT erlaubt diese Bilder ohne Zustimmung der abgebildeten Personen ins Internet zu stellen. bzw. können diese Personen nun theoretisch ihr Modelhonorar einfordern.

Nein, die abgebildeten Personen dürfen nur auf Löschung bzw. das Entfernen des Fotos bestehen, wenn "berechtigte Interessen" des/der Abgebildeten verletzt werden. Dazu ist auch der Konnex zu dem Text der Veröffentlichung herzustellen.
Der Urheber, also der Fotograf, hat die alleinigen Rechte, sofern er diese nicht schon abgetreten hat. Also NUR der Urheber hat die Rechte am Bild selbst.


Zum Beispiel wenn du in der Disko fotografiert wirst, hat der Fotograf das Recht, das Foto zu veröffentlichen. Wenn du allerdings berechtigte Interessen einwendest, dass das Bild gelöscht werden muss, dann muss der Fotograf das "schnellstmöglich" machen. Wenn durch die Veröffentlichung zB. Imageschaden entstanden ist, kannst du Schadensersatz beantragen. Wie weit das durch geht, bleibt dem Richter überlassen. Wenn du allerdings zur Veröffentlichung zugewilligt hast (Vertrag) hast du die Rechts abgetreten und kannst auf keinen Fall mehr Schadensersatz verlangen.

Wenn ich mich irren sollte dann klärt mich bitte auf!
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#25
Und wer soll das exekutieren? Wennst wegen den Schlauchbootbildern zu einem Anwalt gehst, lacht er Dich entweder aus oder lässt Dich gleich einliefern, oder er sagt sparen sie sich Ihr Geld.
Ist doch alles an den Haaren herbei gezogen ...
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#26
Geo-Johnny schrieb:Und wer soll das exekutieren? Wennst wegen den Schlauchbootbildern zu einem Anwalt gehst, lacht er Dich entweder aus oder lässt Dich gleich einliefern, oder er sagt sparen sie sich Ihr Geld.
Ist doch alles an den Haaren herbei gezogen ...

Da irrst Du gewaltig! Es wird Dir kein Anwalt der Welt sagen, daß Du dein Geld sparen sollst! Er wird sofort eine Abmahnung und/oder Unterlassungserklärung verfassen und von beiden Parteien ordendlich abkassieren! Und er wird es sogar dann machen, wenn es rechtlich aussichtslos ist, denn irgendwer geht immer vor Respekt und/oder Angst in die Knie (erst recht im obrigkeitshörigen Österreich).
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt.
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#27
Stegi schrieb:Da irrst Du gewaltig! Es wird Dir kein Anwalt der Welt sagen, daß Du dein Geld sparen sollst! Er wird sofort eine Abmahnung und/oder Unterlassungserklärung verfassen und von beiden Parteien ordendlich abkassieren! Und er wird es sogar dann machen, wenn es rechtlich aussichtslos ist, denn irgendwer geht immer vor Respekt und/oder Angst in die Knie (erst recht im obrigkeitshörigen Österreich).
Mag so sein. Aber bis zu einem Gerichtsurteil kann er sich seine Unterlassungserklärung klein zusammenlegen und in den ***** schieben. Und kassieren kann er vom Gegner erst, wenn er gewonnen hat.
Aber bitte, machen wir Schluß mit dem Akt. Langsam geht die Sache schon auf das Niveau des Travelfreak Zerlegungsforum.
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#28
Geo-Johnny schrieb:
Stegi schrieb:Da irrst Du gewaltig! Es wird Dir kein Anwalt der Welt sagen, daß Du dein Geld sparen sollst! Er wird sofort eine Abmahnung und/oder Unterlassungserklärung verfassen und von beiden Parteien ordendlich abkassieren! Und er wird es sogar dann machen, wenn es rechtlich aussichtslos ist, denn irgendwer geht immer vor Respekt und/oder Angst in die Knie (erst recht im obrigkeitshörigen Österreich).
Mag so sein. Aber bis zu einem Gerichtsurteil kann er sich seine Unterlassungserklärung klein zusammenlegen und in den ***** schieben. Und kassieren kann er vom Gegner erst, wenn er gewonnen hat.
Aber bitte, machen wir Schluß mit dem Akt. Langsam geht die Sache schon auf das Niveau des Travelfreak Zerlegungsforum.

Wir sind nicht in Amistan, wo ein Anwalt erst nach einem gewonnen Prozess kassieren darf. Bei uns in Ösistan kassiert der Anwalt immer - egal ob gewonnen oder nicht. Der Ausgang eines Prozesses ist für den Anwalt nur von Interesse, weil er danach weiß von wem er kassiert.
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt.
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#29
Ich bin zwar kein Jurist weiß aber trotzdem, dass es bei einem Gruppenfoto kein Recht auf das eigene Bild gibt (das die Beschwerdeführer verletzt sehen wollen). Weiters liegt das Urheberrecht (wie hier schon beschrieben) definitiv beim Fotografen und nicht bei der abgebildeten Person, da da Bild im öffetnlchen Raum gemacht wurde. Und den öffentlichen Raum darf jeder fotografieren sooft und wo er/sie will. Wenn dann blöderweise ein paar Leute in diesem öffentlichen Raum stehen (und ein Schlauchboot aufblasen) dann ist das das Pech dieser Leute.

Im Übrigen müsste erst ein Schaden (oder auch nur ein berechtigtes Interesse) bewiesen und beziffert werden, bevor eine Klage diesbezüglich überhaupt vom Gericht anerkannt wird. Und den Schaden zu beziffern und zu beweisen stelle ich mir im konkreten Fall äußerst schwierig vor.....Wink

Ein Anwalt würde zwar (zwecks Kassiererei) eine Aufforderung abschicken, aber die kann man aufgrund der Rechtslage getrost ignorieren. Denn die Klage würde wahrscheinlich nicht einmal eine Rechtsschutzversicherung finanzieren - und selber zahlen werden's das auch nicht, weil denen sind ja schon 30 USD für eine Premium membership zu viel........Big Grin...und wenn sie verleieren - was wahrscheinlich ist - dann wirds erst recht teuer, denn einen Tafari klagt man nicht ungestraft.....Wink
[Bild: img.aspx?txt=High-horse%201&uid=d8bf7641-9...f5e49&bg=2]
Nemo me impune lacessit!
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#30
@Tafari
JA, JA, JA - Willst meine Signatur haben? Wink

Von mir aus kannst den Fred jetzt zumachen, kommt eh nur mehr gscheites Gequatsche. Um die Überschrift gehts schon lange nicht mehr ...
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#31
Hamma jetzt schon das Kasperltheater ausm anderen Forum hier?
Slainte Martin

[Bild: 8896066lso.jpg]

Alles unter 400g ist Carpaccio
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#32
Termite2712 schrieb:
Defenseless schrieb:
Martin1983 schrieb:
tweetykojote schrieb:hätte gerne zugesehn bei der aktion was regt sich da wer wegen fotos auf ? alles was von öffentlichen plätzen aus zu sehen ist darf auch abgelichtet werden wenn dann noch drei oder mehr personen auf dem bild sind gibts sowieso nix mehr zu meckern soweit ich das noch im hinterkopf habe

Naja, so ist das glaube ich nicht...
Ich denke:
Wenn man eine der drei Hauptpersonen ist, die auf dem Foto abgebildet sind, darf man jederzeit Löschung beantragen, die schnellstmöglich durchgeführt werden muss, wenn man durch die Abbildung negative Konsequenzen (Imageschaden, etc.) erwartet. Wenn keine negativen Konsequenzen erwartet werden, dann hat soweit ich weiß nur der Ersteller alle Rechte.

Ne,ne Leute...Sofern die Leute am Bild erkennbar sind (und ihre Rechte nicht abgetreten haben) bleibt das Recht am Bild auch bei den abgebildeten Personen. Ausnahme: Personen des öffentl. Lebens, Politiker etc..
Normalerweise kauft ein Fotograf durch das Modelhonorar auh gleich die Rechte des Models mit, bzw. tritt das Model diese ab.

Es ist also definitv NICHT erlaubt diese Bilder ohne Zustimmung der abgebildeten Personen ins Internet zu stellen. bzw. können diese Personen nun theoretisch ihr Modelhonorar einfordern.

Wird zwar sehr oft ignoriert ist aber trotzdem so !!

Nicht dass es mir nicht wurscht wäre....aber ich wollts mal gesagt haben.

Verstehe, aber wie ist es, wenn jemand anders Bilder von Personen (wenn auch nur kurzfristig) ins Netz stellt (und damit einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stellt), diese nun von wem anderen geladen und verlinkt werden?

Und: haben wir eigentlich alle unsere Zustimmung gegeben, wenn wir bei Events fotografiert wurden und diese Bilder nun in diversesten Logs und Gallerien zu finden sind?

Ist da nicht ein Unterschied zwischen privater und kommerzieller Nutzung? (Bin KEIN Jurist)


Nö, bei Events steht immer irgendwo (auch wenns im letzten Winkel ist) ein schild wo drauf steht, dass automatisch mit dem Besuch der Veranstaltung zugestimmt wird dass Bilder auch veröffentlicht werden. Die sog. Partyfotografen in Discos, fragen auch immer vorher.(außer du rufst in zu dir, dann geht er davon aus das du zustimmst)

Glaub mir die abgebildete Person hat genau so "Recht am eigenen Bild" (es gibt natürlich Ausnahmen: z.b. Bilder wo die Personen keine Hauptteil des Bildes sind, z.b. Starßenszenen mit vielen menschen drauf, etc..) Trotzdem gibt es das Recht am eigenen Bild und das hat immer auch das Model.

...und es gibt bereits genug Abmahnungen die deswegen geschrieben werden. Die Höhe der Forderung richtet sich dann danach was mit dem bild passiert ist (Auflage,Größe...etc..)
Wenn du den Wald vor lauter Bäumen nicht sehen kannst, so fälle die Bäume und du wirst feststellen dass da gar kein Wald ist.
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#33
Tafari schrieb:Ich bin zwar kein Jurist weiß aber trotzdem, dass es bei einem Gruppenfoto kein Recht auf das eigene Bild gibt (das die Beschwerdeführer verletzt sehen wollen). Weiters liegt das Urheberrecht (wie hier schon beschrieben) definitiv beim Fotografen und nicht bei der abgebildeten Person, da da Bild im öffetnlchen Raum gemacht wurde.

Das Urheberrecht hat der Fotograf, stimmt, um das gehts aber gar nicht !!

Tafari schrieb:Und den öffentlichen Raum darf jeder fotografieren sooft und wo er/sie will. Wenn dann blöderweise ein paar Leute in diesem öffentlichen Raum stehen (und ein Schlauchboot aufblasen) dann ist das das Pech dieser Leute.

Stimmt, ABER der Unterschied ist dass das Foto dann öffentlich Ausgestellt wird...und dafür benötigst du die Zustimmung der abgebildeten Personen (sofern sie erkennbar) "Recht am eigenen Bild"


Tafari schrieb:Im Übrigen müsste erst ein Schaden (oder auch nur ein berechtigtes Interesse) bewiesen und beziffert werden, bevor eine Klage diesbezüglich überhaupt vom Gericht anerkannt wird. Und den Schaden zu beziffern und zu beweisen stelle ich mir im konkreten Fall äußerst schwierig vor.....Wink

Ein Anwalt würde zwar (zwecks Kassiererei) eine Aufforderung abschicken, aber die kann man aufgrund der Rechtslage getrost ignorieren. Denn die Klage würde wahrscheinlich nicht einmal eine Rechtsschutzversicherung finanzieren - und selber zahlen werden's das auch nicht, weil denen sind ja schon 30 USD für eine Premium membership zu viel........Big Grin...und wenn sie verleieren - was wahrscheinlich ist - dann wirds erst recht teuer, denn einen Tafari klagt man nicht ungestraft.....Wink

Täusch dich nicht...Abmahnungen sind schnell geschrieben, da brauch ich noch kein Gericht, sondern nur einen Anwalt der einen Teil das Kuchens haben will, und die gibts genug !!


Mir is des eh wurscht, aber viele machen sich leider gar keine Gedanken beim Bilder veröffentlichen, und das KANN (muß nicht) schnell auch teuer werden, auf jeden Fall ist es für den Betroffenen ärgerlich

http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
Wenn du den Wald vor lauter Bäumen nicht sehen kannst, so fälle die Bäume und du wirst feststellen dass da gar kein Wald ist.
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#34
und aus!
[Bild: 12567.gif]**[Bild: stat.aspx?id=10009077]
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#35
pupSino schrieb:und aus!
*** unterschreib ***
Lauta Bledsinn
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#36
pupSino schrieb:und aus!
Simma da bei der Zensur? Ich denke wir sollten die Diskussion nicht abwürgen, den uninteressant ist sie ja nicht.......


Was das Rcht am eigenen Bild betrifft, gilt dies nur bei Bildern, wo einzelne Personen abgebildet sind. In dem Moment wo zwei oder mehr Personen darauf zu sehen sind, gilt das Bild als Gruppenfoto und das REcht auf das eigene Bild ist dahin.

Im konkreten Fall geht es ja auch nciht um die Bilder, sondern der Beschwerdeführer will, das die Links entfernt werden. Das ist ja längst passiert. Das die Bilder andernorts wieder aufgetaucht sind, ist ein anderer Kaffee, war aber noch kein Thema des Beschwerdeführers.....Wink Und einer Abmahnung sehe ich gelassen entgegen. Ich will das vor einem Richter geklärt wissen. Und dazu wird es so schnell und einfach nicht kommen....Wink
[Bild: img.aspx?txt=High-horse%201&uid=d8bf7641-9...f5e49&bg=2]
Nemo me impune lacessit!
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#37
Tafari schrieb:Was das Rcht am eigenen Bild betrifft, gilt dies nur bei Bildern, wo einzelne Personen abgebildet sind. In dem Moment wo zwei oder mehr Personen darauf zu sehen sind, gilt das Bild als Gruppenfoto und das REcht auf das eigene Bild ist dahin.

Auch bei Gruppenfotos, wenn "berechtigtes Interesse" des Abgebildeten besteht, muss das Foto gelöscht werden. In Österreich - und darüber reden wir ja, oder!? - gibt es dazu nur §78 Abs.1 UrhG und dazu §16ABGB; der Wikipedia-Link gilt fast außschließlich für Deutschland.

Tafari schrieb:Im konkreten Fall geht es ja auch nciht um die Bilder, sondern der Beschwerdeführer will, das die Links entfernt werden. Das ist ja längst passiert. Das die Bilder andernorts wieder aufgetaucht sind, ist ein anderer Kaffee, war aber noch kein Thema des Beschwerdeführers.....Wink Und einer Abmahnung sehe ich gelassen entgegen. Ich will das vor einem Richter geklärt wissen. Und dazu wird es so schnell und einfach nicht kommen....Wink

Im Grunde genommen darf man jederzeit Links zu fremden Inhalten posten, sofern nicht bewusst gegen geltendes Recht verstoßen wird.
Man sollte aber aufpassen dass man die Quelle, also die URL, nicht verschleiert und auch bekannt gibt. Also am Besten nicht nur die Fotos zu verlinken, sondern am Besten die ganze Seite.
Dadurch dass die Fotos veröffentlicht wurden (kein Passwort geschützter Bereich) entsteht eine konkludente Zustimmung auch zum verlinken!
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#38
Geo-Johnny schrieb:
pupSino schrieb:und aus!
*** unterschreib ***
Lauta Bledsinn

Vielleicht solltet Ihr beide auch mal einen Thread ignorieren. Ich z.B. finde das mit den Urheberrechten gar nicht so uninteressant... Kann ja jedem mal passieren.


So long

Georg
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#39
Martin1983 schrieb:Dadurch dass die Fotos veröffentlicht wurden (kein Passwort geschützter Bereich) entsteht eine konkludente Zustimmung auch zum verlinken!

Und wie ist das, wenn die Fotos von einem Beschwerdeführer zuerst in einem (Forums-)Bereich "veröffentlicht" (also für jedermann/-frau dort sichtbar) werden, der "passwortgeschützt" ist (welches Forum ist das nicht?) ist?
Den Zugang aber jedermann/frau innerhalb von einer Minute bekommt.
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#40
Martin1983 schrieb:
Tafari schrieb:Was das Rcht am eigenen Bild betrifft, gilt dies nur bei Bildern, wo einzelne Personen abgebildet sind. In dem Moment wo zwei oder mehr Personen darauf zu sehen sind, gilt das Bild als Gruppenfoto und das REcht auf das eigene Bild ist dahin.

Auch bei Gruppenfotos, wenn "berechtigtes Interesse" des Abgebildeten besteht, muss das Foto gelöscht werden. In Österreich - und darüber reden wir ja, oder!? - gibt es dazu nur §78 Abs.1 UrhG und dazu §16ABGB; der Wikipedia-Link gilt fast außschließlich für Deutschland.
Und dieses "berechtigte Interesse" ist kaum nachzuweisen, wenn es darum geht, das die Verlinkung besagter Bilder dieses Interesse glaubhaft erscheinen lassen. Immerhin geht es hier um ein Forum, wo ein Hobby behandelt wird, und es keine Schande ist, dass man mit einem Schlauchboot an der neuen Donau abgebildet wird. Weder der Arbeitgeber noch die Nachbarn der abgebildeten Personen oder sonst eine wichtige Person im Leben der abgebildeten Personen wird jemals Kenntnis von diesen Fotos erhalten. Ich wüsste daher kein berechtigtes Interesse, dass die Löschung rechtfertigt. Daher sehe ich der Sache gelassen entgegen...Wink
Martin1983 schrieb:
Tafari schrieb:Im konkreten Fall geht es ja auch nciht um die Bilder, sondern der Beschwerdeführer will, das die Links entfernt werden. Das ist ja längst passiert. Das die Bilder andernorts wieder aufgetaucht sind, ist ein anderer Kaffee, war aber noch kein Thema des Beschwerdeführers.....Wink Und einer Abmahnung sehe ich gelassen entgegen. Ich will das vor einem Richter geklärt wissen. Und dazu wird es so schnell und einfach nicht kommen....Wink

Im Grunde genommen darf man jederzeit Links zu fremden Inhalten posten, sofern nicht bewusst gegen geltendes Recht verstoßen wird.
Man sollte aber aufpassen dass man die Quelle, also die URL, nicht verschleiert und auch bekannt gibt. Also am Besten nicht nur die Fotos zu verlinken, sondern am Besten die ganze Seite.
Dadurch dass die Fotos veröffentlicht wurden (kein Passwort geschützter Bereich) entsteht eine konkludente Zustimmung auch zum verlinken!
Das sehe ich auch so. Die Quelle wird ja nicht verschleiert, da diese in den Links enthalten ist. Und wenn jemand so genial ist und ein Foto im Netz darstellt (auch wenn ein Passwortschutz besteht, dessen Wirkung irrelevant ist, da man den Zugang formlos binnen Minuten erhält) und sich dann lächerlich gemacht fühlt, ist wohl selber schuld.
[Bild: img.aspx?txt=High-horse%201&uid=d8bf7641-9...f5e49&bg=2]
Nemo me impune lacessit!
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