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Steuerberater unter uns ?
#1
Gibts zufällig unter uns einen Steuerberater (von Sterau weiß ich es), oder jemanden der auch selbständig ist, und bzgl. Umsatzsteuer, Buchführung (Kleinunternehmer), etc. ein bissl behilflich sein könnte ?

Oder kennt jemand einen Steuerberater oder Studenten der sich in der Materie auskennt, und ein bissl was dazu verdienen will ?

Danke, ganz lieb Wink
Wenn du den Wald vor lauter Bäumen nicht sehen kannst, so fälle die Bäume und du wirst feststellen dass da gar kein Wald ist.
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#2
Ich bin zwar kein Steuerberater, aber als Controller und Bilanzbuchhalter kenne ich mich mit der Materie sehr gut aus.

Was genau / Wobei genau bräuchtest denn Unterstützung?
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#3
LonesomeConebag schrieb:Was genau / Wobei genau bräuchtest denn Unterstützung?
Lass das lieber, sonst gehst mit Defenseless zusammen ins Kittchen. WinkCoolBig Grin
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#4
LonesomeConebag schrieb:Ich bin zwar kein Steuerberater, aber als Controller und Bilanzbuchhalter kenne ich mich mit der Materie sehr gut aus.

Was genau / Wobei genau bräuchtest denn Unterstützung?

Nach der Gründung eines Einzelunternehmens inkl. Vorsteuerabzugsberechtigung ( Umsatz mehr als 30.000 pro Jahr)bräucht ich jemand der mir erklärt wie die Buchführung (Einn.- Ausgaben Rechnung) aussehen muß, und wie das mit der Umsatzsteuer (Vorsteuerabzug) funktioniert, und was man dabei alles so regelmäßig ausfüllen muß.... so ein bissl grundsätzliches mal besprechen halt. Falls das nicht reichen sollte, dann eben jemand der mir das anhand von einem bestehenden Selbständigen zeigt wie er das so macht....
Wenn du den Wald vor lauter Bäumen nicht sehen kannst, so fälle die Bäume und du wirst feststellen dass da gar kein Wald ist.
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#5
Geo-Johnny schrieb:
LonesomeConebag schrieb:Was genau / Wobei genau bräuchtest denn Unterstützung?
Lass das lieber, sonst gehst mit Defenseless zusammen ins Kittchen. WinkCoolBig Grin

Blödsinn !!!

Eben nicht, deshalb such ich ja jemanden, und wenn der/ die jenige dafür eine Honorarnote legt und mir das hilft solls mir auch recht sein.
Wenn du den Wald vor lauter Bäumen nicht sehen kannst, so fälle die Bäume und du wirst feststellen dass da gar kein Wald ist.
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#6
Defenseless schrieb:
LonesomeConebag schrieb:Ich bin zwar kein Steuerberater, aber als Controller und Bilanzbuchhalter kenne ich mich mit der Materie sehr gut aus.

Was genau / Wobei genau bräuchtest denn Unterstützung?

Nach der Gründung eines Einzelunternehmens inkl. Vorsteuerabzugsberechtigung ( Umsatz mehr als 30.000 pro Jahr)bräucht ich jemand der mir erklärt wie die Buchführung (Einn.- Ausgaben Rechnung) aussehen muß, und wie das mit der Umsatzsteuer (Vorsteuerabzug) funktioniert, und was man dabei alles so regelmäßig ausfüllen muß.... so ein bissl grundsätzliches mal besprechen halt. Falls das nicht reichen sollte, dann eben jemand der mir das anhand von einem bestehenden Selbständigen zeigt wie er das so macht....

Das ist kein Problem für mich.
Nur das alles hier zu Erläutern wird ziemlich Umfangreich.
Ideal wäre es, wenn wir uns zusammensetzen und das Ganze durchbesprechen ....
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#7
Geo-Johnny schrieb:
LonesomeConebag schrieb:Was genau / Wobei genau bräuchtest denn Unterstützung?
Lass das lieber, sonst gehst mit Defenseless zusammen ins Kittchen. WinkCoolBig Grin

Auf illegale Sachen lasse ich mich eh nicht ein .... Rolleyes
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#8
Defenseless schrieb:Nach der Gründung eines Einzelunternehmens inkl. Vorsteuerabzugsberechtigung ( Umsatz mehr als 30.000 pro Jahr)bräucht ich jemand der mir erklärt wie die Buchführung (Einn.- Ausgaben Rechnung) aussehen muß, und wie das mit der Umsatzsteuer (Vorsteuerabzug) funktioniert, und was man dabei alles so regelmäßig ausfüllen muß.... so ein bissl grundsätzliches mal besprechen halt. Falls das nicht reichen sollte, dann eben jemand der mir das anhand von einem bestehenden Selbständigen zeigt wie er das so macht....

Ich hab - vor langer Zeit - gelernt, dass man ab 300.000ATS - ja, vor sehr langer Zeit - eine doppelte Buchhaltung braucht. Weis aber nicht ob das noch aktuell ist.

Mariah74 ist dir nicht selbständig genug? Wink
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#9
Kottan schrieb:Ich hab - vor langer Zeit - gelernt, dass man ab 300.000ATS - ja, vor sehr langer Zeit - eine doppelte Buchhaltung braucht. Weis aber nicht ob das noch aktuell ist.

Mariah74 ist dir nicht selbständig genug? Wink

zu 1.) Nö, das kann nicht sein, muß wesentlich höher sein die Grenze, bis 30.000.- € brauchst ja nicht mal Umsatzsteuer verrechnen und das fällt noch unter Kleinunternehmerreglung...

zu 2.) ööööhhm, macht die das offiziell ? Big Grin Wink (hab noch nie dsbzgl. mit ihr gesprochen, aber ich glaub das sie auf keinen Fall vorsteuerabzugsberechtigt ist)...werd gleich mal anrufen Wink
Wenn du den Wald vor lauter Bäumen nicht sehen kannst, so fälle die Bäume und du wirst feststellen dass da gar kein Wald ist.
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