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Forstwege
#1
Wisst ihr, wie das bei den Forstwegen aussieht - darf man diese mit einem Fahrzeug befahren?
[Bild: img.aspx?txt=View+my+profile&uid=6aafefd...976324c057][Bild: ?id=16965]
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#2
Hi

Meines Wissens dürfen sie NICHT befahren werden Sad

Ich schließe mich da gleich mit einer ähnlichen Frage an: dürfen Güterwege befahren werden?

LG
Stegi
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt.
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#3
Wenn da eine große, runde, weiße Tafel mit rotem Rand steht eher nicht. Und die stehen eigentlich immer da. Die müssen wo im Sonderangebot gewesen sein. Wink
[Bild: banner.at.gif]
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#4
Kottan schrieb:Wenn da eine große, runde, weiße Tafel mit rotem Rand steht eher nicht. Und die stehen eigentlich immer da. Die müssen wo im Sonderangebot gewesen sein. Wink

Naja so eine Tafel mit '"Forstweg" steht schon dort ...
[Bild: img.aspx?txt=View+my+profile&uid=6aafefd...976324c057][Bild: ?id=16965]
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#5
güterwege normal schon so nennen sich bei uns die "alten bundesstrassen" heute und ist als abkürzung gedacht

obs gesetzlich ist weiss ich nicht aber das dort schon wer eine strafe bekommen hat ist mir nihct bekannt

dort wirst sogar des öfteren geblitzt

lg tweetykojte
unwissender kaschperl
OCYVJ6
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#6
Solange kein gültiges Verbotszeichen lt. StVO (sollte jeder Lenker kennen) dort ist, darf man dort IMHO fahren. Ausgenommen wenn Privatgrund gekennzeichnet ist.

Bei Forstwegen ist normalerweise sowieso das übliche Zeichen für Fahrverbot. Irgendeine Tafel (Grün-Weiß oder so) wo nur Güterweg draufsteht gibt es in der StVO nicht und ist eigentlich rechtlich irrelevant.

Für mich, als Eingeborener, gibt es dieses Problem zumindest im Burgenland sowieso nicht Wink


So long

Georg
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#7
schurli schrieb:Für mich, als Eingeborener, gibt es dieses Problem zumindest im Burgenland sowieso nicht Wink

Gerade im Burgenland habe ich bisher die meisten Güterwege gesehen (bei Werwolfi-Caches bewegt man sich fast ausschließlich auf Güterwegen). Im nördlichen Waldviertel gibt es sowas überhaupt nicht. Fahrverbotstafel hab ich bei Güterwegen bisher kaum gesehen. Meistens nur eine Geschwindigkeitsbegrenzung und einen Gewichtsbgrenzung (wobei lt. Zusatztafel alles für Einheimische nicht gilt Wink )
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt.
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#8
Ich nix Kiwara. Aber wenn ich mich in die Seele eines hineinversetzen könnte, dann würde ich mal meinen, dass Güterwege von Rechts wegen befahrbar sind was für Forstwege nicht gilt (egal ob dort ein Schild steht oder nicht). Forstwege oder -straßen sind zumeist eh beschrankt oder mit entsprechenden verbotsschildern bestückt. Aber selbst wenn das nicht der Fall ist, herrscht dort Farhverbot für Kfz jeglicher Art.
[Bild: img.aspx?txt=High-horse%201&uid=d8bf7641-9...f5e49&bg=2]
Nemo me impune lacessit!
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#9
StVO § 1 (2)
Auf Forststraßen und Waldwegen gilt gemäß dem Forstgesetz grundsätzlich Fahrverbot.
Solche Straßen können vom Grundeigentümer, allerdings unter Bedachtnahme auf das Jagdrecht, auch für den Fahrzeugverkehr (z.B. einspurige Kraftfahrzeuge) freigegeben werden.

Wege, die schon rein äußerlich als nicht dem öffentlichen Verkehr dienend erkennbar sind, etwa Feldwege, müssen von den Grundstückseigentümern nicht durch Schranken oder durch Verbotstafeln vor dem Befahren durch Fremde abgesichert werden.


So long

Georg
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#10
schurli schrieb:StVO § 1 (2)
Auf Forststraßen und Waldwegen gilt gemäß dem Forstgesetz grundsätzlich Fahrverbot.
Solche Straßen können vom Grundeigentümer, allerdings unter Bedachtnahme auf das Jagdrecht, auch für den Fahrzeugverkehr (z.B. einspurige Kraftfahrzeuge) freigegeben werden.

Wege, die schon rein äußerlich als nicht dem öffentlichen Verkehr dienend erkennbar sind, etwa Feldwege, müssen von den Grundstückseigentümern nicht durch Schranken oder durch Verbotstafeln vor dem Befahren durch Fremde abgesichert werden.

Aber es gilt auch nach wie vor : Wo kein Kläger, da kein Richter.
Bei uns im Osten habens noch keinen den Ars... aufgerißen, wenn er wo normal gefahren ist.
Und unter normal verstehe ich, dass man bei einem Feldweg nicht schon von 4 Kilometer Entfernung den Staub sieht weil da unbedingt wer glaubt er müsse hier eine Rally gewinnen. Wink
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#11
ROD schrieb:Und unter normal verstehe ich, dass man bei einem Feldweg nicht schon von 4 Kilometer Entfernung den Staub sieht weil da unbedingt wer glaubt er müsse hier eine Rally gewinnen. Wink

Oops, hast Du etwa dort auch noch in NÖ den aufgewirbelten Staub sehen können? Mit dem richtigen Offroad-Boliden (siehe Bild) gar kein Problem. Wer braucht denn einen Jeep? Wink


So long

Georg
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#12
schurli schrieb:
ROD schrieb:Und unter normal verstehe ich, dass man bei einem Feldweg nicht schon von 4 Kilometer Entfernung den Staub sieht weil da unbedingt wer glaubt er müsse hier eine Rally gewinnen. Wink

Oops, hast Du etwa dort auch noch in NÖ den aufgewirbelten Staub sehen können? Mit dem richtigen Offroad-Boliden (siehe Bild) gar kein Problem. Wer braucht denn einen Jeep? Wink


Wahnsinnnnnnnnnnnnnnn, dass du dich mit dem auf die Feldwege traust.
So tief, so rot --> wie ein Ferrari. [Bild: a065.gif]
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#13
schurli schrieb:StVO § 1 (2)
Auf Forststraßen und Waldwegen gilt gemäß dem Forstgesetz grundsätzlich Fahrverbot.
Solche Straßen können vom Grundeigentümer, allerdings unter Bedachtnahme auf das Jagdrecht, auch für den Fahrzeugverkehr (z.B. einspurige Kraftfahrzeuge) freigegeben werden.

Wege, die schon rein äußerlich als nicht dem öffentlichen Verkehr dienend erkennbar sind, etwa Feldwege, müssen von den Grundstückseigentümern nicht durch Schranken oder durch Verbotstafeln vor dem Befahren durch Fremde abgesichert werden.
Sag ich ja; auch wenn kein Schild da ist, darf man dort mit dem Kfz nicht fahren. Also müsste ich wohl jeden Cache ablehnen, wo in der Berschreibung schon drinnen steht: "Fahre den Feldweg entlagn...."....Big Grin
[Bild: img.aspx?txt=High-horse%201&uid=d8bf7641-9...f5e49&bg=2]
Nemo me impune lacessit!
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#14
ROD schrieb:Wahnsinnnnnnnnnnnnnnn, dass du dich mit dem auf die Feldwege traust.
So tief, so rot --> wie ein Ferrari. [Bild: a065.gif]

Eben deswegen haben wir uns jetzt ein unauffälligeres Cachemobil gekauft. Smile

Wird sicher leicht auf Feldwegen übersehen, aber zumindest bekommt man beim Metro, beim Ikea, vor der schwedischen Botschaft und vor der niederösterreichischen Landesregierung einen Platz in der ersten Reihe. Außerdem kann ich da endlich meinen Flakscheinwerfer für Nachtcaches mitnehmen. Wink


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So long

Georg
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#15
schurli schrieb:
ROD schrieb:Wahnsinnnnnnnnnnnnnnn, dass du dich mit dem auf die Feldwege traust.
So tief, so rot --> wie ein Ferrari. [Bild: a065.gif]

Eben deswegen haben wir uns jetzt ein unauffälligeres Cachemobil gekauft. Smile

Wird sicher leicht auf Feldwegen übersehen ...

Ja, da muss ich dir Recht geben, die Farben des Cachemobil sind auf Feldwegen sicher nicht zu erkennen.
Die gehen Hand in Hand über in die Farben der Natur [Bild: a050.gif]
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#16
In Niederösterreich fällt er zumindest nicht auf.
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#17
schurli schrieb:Eben deswegen haben wir uns jetzt ein unauffälligeres Cachemobil gekauft. Smile
Hats da Familienzuwachs gegeben seit wir damals bei dir waren?
[Bild: banner.at.gif]
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#18
Kottan schrieb:Hats da Familienzuwachs gegeben seit wir damals bei dir waren?

Gott bewahre!!!! Njet! No! Ich hatte nur zigtausend Anfragen von afrikanischen Museen wegen des 18 Jahre alten Toyota Corolla meiner Frau. Nach der letzten §57a-KFG-Überprüfung haben wir uns aus sozialen Gründen entschieden den Toyota in der afrikanischen Steppe weiterleben zu lassen anstatt ihn in der burgenländischen Steppe vor sich hin rosten zu lassen. Wink

P.S.: Nein! Ich habe gerade keine Zeit für Rudelcachen in ganz Österreich Wink


So long

Georg
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