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Rechtliches zum Baumklettern
#1
Question 
Geschätztes Kollegium!

Nachdem ich trotz einiger Zeit an Recherche nicht wirklich auf einen grünen Zweig bzw. auf eindeutige und fundierte Aussagen zum Thema gestoßen bin, muss ich einfach hier mal nachfragen.

Trifft der ominöse §33 Forstgesetz aufs Baumklettern zu, oder nicht?

bzw. gibt's eine Landesgesetzgebung in OÖ die hier weiter restriktierend eingreift? HuhHuh

Gibts eine Expertise von einem geneigten Juristen oder aus einem Ministerium in diese Richtung, die auch zitierbar ist?
Gabs Aussagen bei den Jäger-Förster-Geocacher Stammtischen?

Fragen über Fragen.....HuhHuh

Danke jetzt schon mal für eure Antworten

LG
X-rayman!
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#2
Nun, ob es in OÖ eine speziell greifende Landesgesetzgebeung gibt, ist mir nicht bekannt.

Es gab in der Vergangenheit schon widersprüchliche Aussagen von verschiedenen Juristen, die nicht wirklich eine befriedigende Beantwortung dieser Frage möglich machen da hier mitunter verschiedene Interssen aufeinander treffen, die jedes für sich betrachtet seine Berechitung hat. So steht auf der einen Seite der Erholungszweck der einem im o.a. Paragraphen zugesichert wird der kommerziellen Nutzung des Waldes durch den Besitzer/Eigentümer gegenüber. Hiebei kommt es mitunter zu einer Divergenz, denn wenn die eine Seite argumentiert, dass das Beklettern von Bäumen zu Erholungszwecken dient, ist das Argument der Waldbesitzer, dass daruch die Gefahr der Beschädigung des Baumes (vor allem im Zusammenhang mit der bei Geocachng durchaus üblichen "Bewerbung" des Bekletterns [durch mehrere Personen]) und eine damit einhergehende Wertminderung verbunden ist, nicht von der Hand zu weisen.

Letztendlich bräuchte es wohl entsprechende Judikatur um für die Zukunft eine sichere Rechtsbasis zu haben. Das Gesetz alleine reicht offensichltich dafür nicht aus. Fragt sich nur, wer sich das mit allen damit verbundenen Konsequenzen freiwillig antun will?
[Bild: img.aspx?txt=High-horse%201&uid=d8bf7641-9...f5e49&bg=2]
Nemo me impune lacessit!
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#3
Danke für die Antwort.

So ähnlich hab ich es mir schon gedacht.

Aber nachdem der Baumbesitzer ja dem Owner immer sein OK gegeben hat, ist es ja kein Problem.... Big Grin

Was ich bei meiner Suche gefunden habe, ist dass das Verstecken als eine dauerhafte Veränderung des Waldes angesehen wird und daher nicht vom Paragraphen 33 gedeckt ist.


LG
X-rayman
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#4
(23.Sep.2014, 12:27 )X-rayman! schrieb: ... Was ich bei meiner Suche gefunden habe, ist dass das Verstecken als eine dauerhafte Veränderung des Waldes angesehen wird und daher nicht vom Paragraphen 33 gedeckt ist. ...

Was aber auch kein Problem ist, da ja der geneigte CO den Baum-/Waldbesitzer vorher um Erlaubnis gefragt hat. Sohin ist in diesen Fällen der § 33 Forstgesetz ohnehin hinfällig ...

Viel Schwerwiegender sind jene Fälle wo die Erlaubnis des Besitzers nicht ausreicht wie z.B. bei Brückenkonstruktionen wo per Gesetz das Beklettern verboten ist - auch wenn der Besitzer das befürwortet.... Wink
[Bild: img.aspx?txt=High-horse%201&uid=d8bf7641-9...f5e49&bg=2]
Nemo me impune lacessit!
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