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Platform 9 3/4
#1
Gleich zu Beginn möchte ich sagen, dass ich mit diesem Thread weder raunzen noch irgendwelche GECAPO-like Aktionen gegen den Owner bzw den Cache plane. Smile Ich möchte lediglich zu einer Diskussion anregen.

Wie im Topic schon beschrieben geht es mir um den Platform 9 3/4 am Süd-/Ostbahnhof in Wien. Marille und ich haben uns an diesem Tradi versucht. Die Tatsache, dass die Koordinaten eigentlich zum Haupteingang und nicht zum Cache zeigen soll in dieser Diskussion nicht das Hauptthema sein. Mir gehts mehr um das eigentliche Hideout der Dose. Wie legal ist das nun wirklich? Laut einer Reviewernote ist der Zugang aufgrund des Übergangs legal. Doch wenn man die Logs der letzten Tage liest, dürfte dies doch nicht so ganz stimmen, da einige Cacher vom Persönal der ÖBB des Platzes verwiesen wurden. Zwangsläufig mussten diese den Cache an einer gänzlich anderen Stelle platzieren.

Was meint ihr? Kann/konnte man diesen Cache nun legal suchen oder nicht? Ich muss gestehen, dass wir eher ein ungutes Gefühl dabei hatten auf Betriebsgelände der ÖBB zu gehen. :/

Bin schon auf eure Meinungen etc. gespannt!

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#2
Ich hatte seinerzeit auch ein ungutes Gefühl, denn imho verläßt man den erlaubten Bereich bei weitem. Das ist aber nicht nur bei diesem Platform-Cache so. Ich habe bisher bei jedem einzelnen dieser Caches gegen irgendwelche Bestimmungen verstoßen. Ich hatte beim Betreten des Bahnsteiges noch nie einen Fahrschein bei mir.
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt.
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#3
er ist etwas heikler, weil dort sehr viele bedienstete hinsehen können und du auf "freiem feld" agierst.
legal ist er genauso wie ein lost place, nur dort schaun nicht so viele leute zu Big Grin
[Bild: sigzee.php?munzeer=Mausbiber&lang=de]
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#4
(27.Aug.2009, 09:27 )Stegi schrieb: Ich habe bisher bei jedem einzelnen dieser Caches gegen irgendwelche Bestimmungen verstoßen. Ich hatte beim Betreten des Bahnsteiges noch nie einen Fahrschein bei mir.

Also bei ÖBB Bahnsteigen brauchst du keinen gültigen Fahrschein, das gilt nur für die U-Bahn! Meine Plattform Siemensstrasse oder auch die Plattform Korneuburg kannst also ohne bedenken machen Big Grin
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#5
Plattform der ÖBB=kein Fahrschein ist Richtig.
Betreten von Gleisanlagen ist sicher illegal!
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#6
Es wurden auch schon einige Geocacher von Förstern oder Jägern des Waldes verwiesen. Besonders bei Nachtcaches. ÖBB Bedienstete sind wenigstens nicht bewaffnet und es gibt auch viel mehr Zeugen falls er handgreiflich wird. Wink Man könnte das mit der ÖBB ausdiskutieren und dann würde wahrscheinlich irgendwann mal dort eine Verbotstafel auftauchen, wenn, ja wenn sie den Bahnhof nicht sowieso im Dezember abreißen würden.

Die Typisierung von Caches wurde erst irgendwann mal im Nachhinein eingeführt. Alles was zu dem Zeitpunkt in der DB war wurde als Tradi gelabelt. Das weis ich auch nur weil Erik damals als ich das Papstkreuz ausgelegt habe, den Winni the Pooh auf Multi umgelablet hat. Wann das Feld angelegt wurde, kann ich leider nicht sagen. Aber ich vermute, dass es auf diesen Cache zutrift.
[Bild: banner.at.gif]
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#7
(27.Aug.2009, 09:50 )richi_rich schrieb: Plattform der ÖBB=kein Fahrschein ist Richtig.
Betreten von Gleisanlagen ist sicher illegal!

mit der "vermessung"s jacke gehts sicher einfacher.
[Bild: sigzee.php?munzeer=Mausbiber&lang=de]
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#8
(27.Aug.2009, 09:52 )mausbiber schrieb:
(27.Aug.2009, 09:50 )richi_rich schrieb: Plattform der ÖBB=kein Fahrschein ist Richtig.
Betreten von Gleisanlagen ist sicher illegal!

mit der "vermessung"s jacke gehts sicher einfacher.

Einfacher=JA
Legaler=NEIN
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#9
Big Grin Big Grin
[Bild: sigzee.php?munzeer=Mausbiber&lang=de]
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#10
Hier wiedereinmal der Gesetzestext (eisenbahngesetz) der alles genau regelt:
2. Hauptstück
Verhalten innerhalb der Eisenbahnanlagen und in Schienenfahrzeugen
Verhalten innerhalb der Eisenbahnanlagen

§ 46. Innerhalb der Eisenbahnanlagen ist ein den Betrieb einer Eisenbahn, den Betrieb von Schienenfahrzeugen auf einer Eisenbahn und den Verkehr auf einer Eisenbahn störendes Verhalten verboten. Insbesondere ist verboten, Eisenbahnanlagen, eisenbahntechnische Einrichtungen und Schienenfahrzeuge zu beschädigen, zu besteigen oder zu verunreinigen, unbefugt Gegenstände auf die Fahrbahn zu legen, sonstige Fahrthindernisse anzubringen, Weichen umzustellen, Fahrleitungsschalter zu betätigen, Alarm zu erregen oder Signale zu geben.

Betreten hiefür nicht bestimmter Stellen von Eisenbahnanlagen


§ 47. (1) Das Betreten von Eisenbahnanlagen ist, mit Ausnahme der hiefür bestimmten Stellen, nur mit einer vom Eisenbahnunternehmen ausgestellten Erlaubniskarte gestattet.
(2) Organe der Gerichte, der Verwaltungsbehörden, des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Zollwache dürfen Eisenbahnanlagen ohne Erlaubniskarte nur betreten, wenn und solange dies zur Ausübung ihrer Dienstobliegenheiten erforderlich ist. Die Behörde kann, soweit dies im öffentlichen Interesse notwendig ist, weitere Ausnahmen festsetzen.
(3) Die zum Betreten der Eisenbahnanlagen ohne Erlaubniskarte berechtigten Personen haben sich durch eine Dienstlegitimation oder Bescheinigung ihrer Dienststelle auszuweisen.
(4) Werden Personen, die zum Betreten von Eisenbahnanlagen ohne Erlaubniskarte berechtigt sind, durch Unfall beim Betrieb der Eisenbahn oder beim Betrieb eines Schienenfahrzeuges getötet oder
verletzt oder erleiden sie einen Sachschaden, so entstehen gegenüber dem Eisenbahnunternehmen nur dann Schadenersatz- oder Rückgriffsansprüche, wenn sich der Unfall aus einer unerlaubten vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlung oder Unterlassung des Eisenbahnunternehmens oder eines Eisenbahnbediensteten ergibt. Eisenbahnbedienstete eines Eisenbahnunternehmens haften - unbeschadet
der Rückgriffsansprüche des Eisenbahnunternehmens - für den von ihnen verursachten Schaden nur dann, wenn sie ihn vorsätzlich herbeigeführt haben.
(5) Die Bestimmungen der Abs. 1 bis 4 sind nicht anzuwenden, wenn Eisenbahnanlagen im Verkehrsraum einer öffentlichen Straße liegen.
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#11
Wobei nicht fürs betreten bestimmt auch falsch ist. Immerhin gibt es dort einen Übergang über die Gleise. Ob der allerdings von nicht ÖBB-Angestellten benutzt werden darf steht nirgens. Ungutes Gefühl hatte ich auch, aber ob er wirklich illegal war kann ich nicht beurteilen.
Das Leben ist zu kurz um vernünftige Autos und Motorräder zu fahren.
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#12
auch wenn es sich einige schönreden, es ist verboten! und auch der "weg" macht es nicht legaler.

wenn man vom falschen erwischt wird, dann kann es schon einige hundert euro kosten.

es gab da vor nicht allzulanger zeit eine aufklärung für jugendliche, die kann man sicher noch im netz finden. und warum sollte es für jugendliche verboten sein und für erwachsene erlaubt?
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#13
Du hast sicher recht. Es steht halt kein Schild dort, und der Weg ist da.
Aber wie gesagt, ich bin auch der Meinung, das es verboten ist.
Das Leben ist zu kurz um vernünftige Autos und Motorräder zu fahren.
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#14
Danke für eure Meinung Smile Im Grunde spiegelt das meine eigenen Gedanken zu dem Cache wieder.

@kottan: Bezüglich dem Typ habe ich mir schon etwas dieser Art gedacht. Ich glaube es gab seinerzeit einige Tradis die mehr unseren heutigen Mysteries entsprechen. Meiner Meinung nach hätte der Owner den ruhig umlabeln können, denn so hätte er sich so manch eine Raunzerei und vermutlich auch ein NA erspart. Smile

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#15
in vielen kleinen bahnhofen steht es aber und jetzt frage ich mich: wieso sollte es dann in wien auf grossen bahnhofen anders sein.

in diesen forum fiel schon mal das wort: hausverstand.
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#16
(27.Aug.2009, 11:01 )Tweezer schrieb: Danke für eure Meinung Smile Im Grunde spiegelt das meine eigenen Gedanken zu dem Cache wieder.

@kottan: Bezüglich dem Typ habe ich mir schon etwas dieser Art gedacht. Ich glaube es gab seinerzeit einige Tradis die mehr unseren heutigen Mysteries entsprechen. Meiner Meinung nach hätte der Owner den ruhig umlabeln können, denn so hätte er sich so manch eine Raunzerei und vermutlich auch ein NA erspart. Smile

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never touch an "altvorderen" Wink

dieser cache gehört für unsere maßstäbe zu den recht alten.
einerseits wurden diese von reviewern gepublished, die dem deutschen nicht wirklich mächtig waren und daher gar nicht mitbekamen, dass es sich hier eigentlich um einen multi oder mystery handelt und andererseits hat es die diskussion, ob der jetzt legal oder illegal liegt, schon von beginn an gegeben. ich bin weder jurist noch eisenbahner, daher kann ich nicht beurteilen, ob stillgelegte gleise betreten werden dürfen, oder nicht.
aber gefallen hat mir der cache noch nie.
[Bild: 12567.gif]**[Bild: stat.aspx?id=10009077]
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#17
Es braucht nicht alles dezidiert verboten werden was nicht explizit erlaubt ist.

Gleise auf der freien Strecke sind auch nicht eingezäunt, oder beschildert und trotzdem ist das Betreten verboten!
(27.Aug.2009, 11:08 )pupSino schrieb: ....., ob stillgelegte gleise betreten werden dürfen, .....

So viel ich weis ist dort nichts stillgelegt, sondern es handelt sich um ein voll taugliches Betriebsgleis!
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#18
(27.Aug.2009, 11:03 )TeamSO schrieb: in diesen forum fiel schon mal das wort: hausverstand.

und den gibts beim BILLA Big Grin
[Bild: sigzee.php?munzeer=Mausbiber&lang=de]
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#19
(27.Aug.2009, 11:10 )richi_rich schrieb: ...sondern es handelt sich um ein voll taugliches Betriebsgleis!

Jain - afaik ist noch ein Prellbock dazwischen. Aber klar, der Prellbock macht die Sache nicht legaler!
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt.
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#20
ich hab den cache mal machen wollen, aber am ende des bahnsteiges musste man über mehrere gleise gehen, die noch benutzt würden und daher war am bahnsteig für mich schluss.

der cache hat sich eh bald erledigt. hauptbahnhof sei dank.
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