Ahoihoi!
Im neuen Konsument ist ein 2Seiter über das Thema "Wegefreiheit". Geocaching wird zwar nicht explizit angeführt, man kann sich aber ganz gut das eine oder andere rauslesen...
Hab mal den Artikel als pdf angefügt...
bekennende sissi/sonntags/schönwetter-cacher mit kinderanhang
Ich sag auch mal Danke für das PDF, jedoch ergeben sich für mich wieder mal mehr Fragen als Antworten ...
1.
Könnten bitte mal die forumsbekannten Rechtsverdreher den Inhalt rechtlich abklopfen? Nur weil es vom konsument kommt, heisst das noch lange nicht, dass alles was drinnen steht auch rechtlich so ist bzw. so gehandhabt wird (was in Ö definitiv *NICHT* das selbe ist!)
den 33er aus 1975 kenn ich schon, gibts weiteres wichtiges?
2.
Sperrgebiete müssen auch nicht als solche gekennzeichnet sein.... woher weiss ich es dann? raten?
3.
Die Schilderflut ist echt oarg, gelten jetzt nur neue? oder alle?
Ich möchte aber in diesem Fred NICHT auf die Extremata a la 45xT5 und so eingehen sondern mal eine cachende Familie im Wienerwald als Beispiel nehmen, wo die hindarf oder wo ned.
thx
"Die Normalität ist eine gepflasterte Straße; man kann gut darauf gehen - doch es wachsen keine Blumen auf ihr." (van Gogh)
(02.May.2011, 11:25 )cbba schrieb: Interessant finde ich, dass ich die einzige als rechtlich gültig dargestellte Tafel überhaupt noch nie vorher gesehen habe!
Eben,
ich denke viele haben diese (für mich immer noch angebliche) einzig offizielle Tafel noch nie vorher gesehen - tolles Argument daher, wenn man im Wald angeschnauzt wird und auf ein Bild dieser Tafel deutet und sagt "Das ist offiziell" ... Man bekommt wahrscheinlich ein "... jojo, und i bin da kaiser von china.." retour ... oder etwas regional anders sprachmelodisches eingefärbtes ....
Daher die Frage:
Wo steht das?
Also Schild mit Abbildung und im Kontext dazu Bedeutung???
Antwort "Konsumentartikel" ist klarerweise ungültig
"Die Normalität ist eine gepflasterte Straße; man kann gut darauf gehen - doch es wachsen keine Blumen auf ihr." (van Gogh)
Die einzig seeligmachende Tafel kannte ich auch noch nicht, obwohl ich schon oft in Wäldern war und schon eine Menge Verbotstafeln sichten durfte.
Dass man die alle mitnehmen darf, ist auch mir neu.....Wenns da nur eine Statistik dafür gäbe, wäre die Österr. Wälder binnen Wochenfrist von jeglichem Schildertant befreit ....
Ich glaube jedoch nicht, dass die rechtliche Situation unser "Problem" ist, sondern eher das Halbwissen, dass es vielerorts in den Köpfen der Leute gibt. Einem Waldbsitzer live zu erklären, dass er sich sein Sperrgebiet wohin stecken kann, wird das Gespräch eher nicht deeskalieren lassen ....
(02.May.2011, 14:35 )Tafari schrieb: Dass man die alle mitnehmen darf, ist auch mir neu.....Wenns da nur eine Statistik dafür gäbe, wäre die Österr. Wälder binnen Wochenfrist von jeglichem Schildertant befreit ....
TB-Anhänger drauf und weg ist sie
(02.May.2011, 14:35 )Tafari schrieb: Ich glaube jedoch nicht, dass die rechtliche Situation unser "Problem" ist, sondern eher das Halbwissen, dass es vielerorts in den Köpfen der Leute gibt. Einem Waldbsitzer live zu erklären, dass er sich sein Sperrgebiet wohin stecken kann, wird das Gespräch eher nicht deeskalieren lassen ....
Ich erzähle sowas gerne in doppelläufige Schrotflinten oder zu Jagdgewehren umgebaute Sturmgewehre, währenddessen mir nicht mal ein Bier der vier im Anhänger gelagerten Bierkisten bei der vollkommen konstruktiven Diskussion angeboten wird. Wer hat schon im Sperr-, Nutzungs- sonstigem Gebiet und vor allem im Wald genug kalte (im Winter wärmende) Getränke bei sich. Ich bin für Verbrüderung und -schwesterung.
(02.May.2011, 14:35 )Tafari schrieb: Ich glaube jedoch nicht, dass die rechtliche Situation unser "Problem" ist, sondern eher das Halbwissen, dass es vielerorts in den Köpfen der Leute gibt.
Grossartig,
100% ACK *und* 100% NACK in einem Satz ....
Also zunächst zum NACK:
Die rechtliche Situation IST das Problem, wo alles nach dem Susi-Sorglos-Prinzip funktioniert, den Orts gibts kaum (oder zb auf der Enterprise...)
ACK: Halbwissen everywhere ... eben ... auch bei den Jägern und Pächtern und Besitzern, die seit 100 Jahren nur die "Haddermerscho"-Tafeln kennen.
Daher hätte ich gerne die Info wo das zu finden ist - Abbildung mit Text dazu, das ganze als Bundesgesetzblatt - und ris.bka.gv.at zu durchsuchen ist nicht die Lösung ... weil ich dort nie was finde
Im QRL versucht mir die Fernmeldebehörde auch ständig mit einem "Haddermerscho" daherzukommen und wenn man es dann nachliest und den Einspruch zum Bescheid vorbereitet, kommt dann ein "... naja, so hab ich das eh nicht gemeint ...." zurück
Einschüchterungsversuche der grünen Zunft, wie sie sicher der/die eineIn schon erlebt hat ....
"Die Normalität ist eine gepflasterte Straße; man kann gut darauf gehen - doch es wachsen keine Blumen auf ihr." (van Gogh)
(02.May.2011, 11:25 )cbba schrieb: Interessant finde ich, dass ich die einzige als rechtlich gültig dargestellte Tafel überhaupt noch nie vorher gesehen habe!
Daher die Frage:
Wo steht das?
Also Schild mit Abbildung und im Kontext dazu Bedeutung???
Antwort "Konsumentartikel" ist klarerweise ungültig
Ich glaube mich zu erinnern, dass mal im Zuge einer Recherche in der NÖ Landesjagdverordnung gesehen zu haben.
Man könnte aber auch einfach den Konsument anrufen und nachfragen wo DIE das her haben...
NÖ Landesjagdverordnung widerspricht eindeutig dem Konsument: (Seite 53 im pdf bzw. 193 für den Anhang, damit man nicht so lange suchen muss)
<zitat>
Abschnitt 9
Kennzeichnung von Sperrgebieten
§ 34
Zur Kennzeichnung von umfriedeten Eigenjagdgebieten, deren
Sperre für jagdfremde Personen von der Bezirksverwaltungsbehörde
bewilligt wurde, sowie von Fütterungsbereichen und Wildschutzgebieten,
sind die in der Anlage 21 enthaltenen Tafeln zu
verwenden. Die kreisrunden Tafeln sind in grüner Farbe mit
einem in der Mitte horizontal verlaufenden weißen Streifen
auszuführen. Der Durchmesser hat 40 bis 45 cm zu betragen,
während der weiße Streifen eine Breite von etwa 1/5 des Durch.
messers aufzuweisen hat. Die Tafeln haben in schwarzer Aufschrift
die Worte “Jagdliches Sperrgebiet Betreten verboten”
bzw. “Befristetes jagdliches Sperrgebiet Betreten verboten” bzw.
“Wildschutzgebiet betreten verboten” zu enthalten.
</zitat>
Wieso hat da jedes Bundesland seine eigene "Yachtverordnung"
Nächstens macht des jeda hundsgemoane Bier-germ-oasta oder no jeda sakrische Gmoa'wichtling
Brauch ma' jetzt alle Akten der oanzalen Ländlichkeiten im Rucksack, wenn ma a' Tour planen?
Langsam zipft mi' des ehrli' o'
Non soli cedit „Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand"
Albert Einstein (und Billa)
(02.May.2011, 19:58 )cbba schrieb: NÖ Landesjagdverordnung widerspricht eindeutig dem Konsument: (Seite 53 im pdf bzw. 193 für den Anhang, damit man nicht so lange suchen muss)
<zitat>
Abschnitt 9
Kennzeichnung von Sperrgebieten
§ 34
Zur Kennzeichnung von umfriedeten Eigenjagdgebieten, deren
Sperre für jagdfremde Personen von der Bezirksverwaltungsbehörde
bewilligt wurde, sowie von Fütterungsbereichen und Wildschutzgebieten,
sind die in der Anlage 21 enthaltenen Tafeln zu
verwenden. Die kreisrunden Tafeln sind in grüner Farbe mit
einem in der Mitte horizontal verlaufenden weißen Streifen
auszuführen. Der Durchmesser hat 40 bis 45 cm zu betragen,
während der weiße Streifen eine Breite von etwa 1/5 des Durch.
messers aufzuweisen hat. Die Tafeln haben in schwarzer Aufschrift
die Worte “Jagdliches Sperrgebiet Betreten verboten”
bzw. “Befristetes jagdliches Sperrgebiet Betreten verboten” bzw.
“Wildschutzgebiet betreten verboten” zu enthalten.
</zitat>
(02.May.2011, 21:58 )Bavarix schrieb: Wieso hat da jedes Bundesland seine eigene "Yachtverordnung"
Diese Verordnung kann es ja bekannterweise nur in zwei Bundesländern geben. Österreich liegt ja geographisch zwischen Bodensee und Neusiedlersee. Gibts sonst noch schiffbare Gewässer in Österreich?
(02.May.2011, 21:58 )Bavarix schrieb: Wieso hat da jedes Bundesland seine eigene "Yachtverordnung"
Diese Verordnung kann es ja bekannterweise nur in zwei Bundesländern geben. Österreich liegt ja geographisch zwischen Bodensee und Neusiedlersee. Gibts sonst noch schiffbare Gewässer in Österreich?
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