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KONSUMENT: Wegefreiheit: Was darf man im Wald?
#1
Ahoihoi!
Im neuen Konsument ist ein 2Seiter über das Thema "Wegefreiheit". Geocaching wird zwar nicht explizit angeführt, man kann sich aber ganz gut das eine oder andere rauslesen...
Hab mal den Artikel als pdf angefügt...


Angehängte Dateien
.pdf   konsument_wegefreiheit_02052011.pdf (Größe: 60,74 KB / Downloads: 1.925)
bekennende sissi/sonntags/schönwetter-cacher mit kinderanhang
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#2
Besten Dank!
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#3
Vielen Dank für den informativen Post!
[Bild: img.aspx?txt=Si+non+confectus%2C+non+ref...c2137134de]
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#4
Ich sag auch mal Danke für das PDF, jedoch ergeben sich für mich wieder mal mehr Fragen als Antworten ...

1.
Könnten bitte mal die forumsbekannten Rechtsverdreher den Inhalt rechtlich abklopfen? Nur weil es vom konsument kommt, heisst das noch lange nicht, dass alles was drinnen steht auch rechtlich so ist bzw. so gehandhabt wird (was in Ö definitiv *NICHT* das selbe ist!)

den 33er aus 1975 kenn ich schon, gibts weiteres wichtiges?

2.
Sperrgebiete müssen auch nicht als solche gekennzeichnet sein.... woher weiss ich es dann? raten?

3.
Die Schilderflut ist echt oarg, gelten jetzt nur neue? oder alle?

Ich möchte aber in diesem Fred NICHT auf die Extremata a la 45xT5 und so eingehen sondern mal eine cachende Familie im Wienerwald als Beispiel nehmen, wo die hindarf oder wo ned.


thx
"Die Normalität ist eine gepflasterte Straße; man kann gut darauf gehen - doch es wachsen keine Blumen auf ihr." (van Gogh)
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#5
Interessant finde ich, dass ich die einzige als rechtlich gültig dargestellte Tafel überhaupt noch nie vorher gesehen habe!    
GPS = Old Indian Word For: Wise man who never asks for directions
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#6
Danke!

Wieder ein paar neue Dinge gelernt. Dh. ich darf jetzt alle illegalen Schilder im Wald mitnehmen. Wink



So long

Georg
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#7
(02.May.2011, 12:19 )schurli schrieb: Danke!

Wieder ein paar neue Dinge gelernt. Dh. ich darf jetzt alle illegalen Schilder im Wald mitnehmen. Wink

Nur jene auf denen kein Nano draufpickt! Big Grin
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#8
Super Info, danke. Kann man sich ausdrucken und mitnehmen. Tatsächlich ist auch mir die korrekte Tafel völlig unbekannt.
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#9
(02.May.2011, 11:25 )cbba schrieb: Interessant finde ich, dass ich die einzige als rechtlich gültig dargestellte Tafel überhaupt noch nie vorher gesehen habe!

Eben,
ich denke viele haben diese (für mich immer noch angebliche) einzig offizielle Tafel noch nie vorher gesehen - tolles Argument daher, wenn man im Wald angeschnauzt wird und auf ein Bild dieser Tafel deutet und sagt "Das ist offiziell" ... Man bekommt wahrscheinlich ein "... jojo, und i bin da kaiser von china.." retour ... oder etwas regional anders sprachmelodisches eingefärbtes ....

Daher die Frage:
Wo steht das?
Also Schild mit Abbildung und im Kontext dazu Bedeutung???

Antwort "Konsumentartikel" ist klarerweise ungültig Smile

"Die Normalität ist eine gepflasterte Straße; man kann gut darauf gehen - doch es wachsen keine Blumen auf ihr." (van Gogh)
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#10
Die einzig seeligmachende Tafel kannte ich auch noch nicht, obwohl ich schon oft in Wäldern war und schon eine Menge Verbotstafeln sichten durfte.

Dass man die alle mitnehmen darf, ist auch mir neu.....Wenns da nur eine Statistik dafür gäbe, wäre die Österr. Wälder binnen Wochenfrist von jeglichem Schildertant befreit .... Big Grin

Ich glaube jedoch nicht, dass die rechtliche Situation unser "Problem" ist, sondern eher das Halbwissen, dass es vielerorts in den Köpfen der Leute gibt. Einem Waldbsitzer live zu erklären, dass er sich sein Sperrgebiet wohin stecken kann, wird das Gespräch eher nicht deeskalieren lassen .... Wink
[Bild: img.aspx?txt=High-horse%201&uid=d8bf7641-9...f5e49&bg=2]
Nemo me impune lacessit!
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#11
(02.May.2011, 14:35 )Tafari schrieb: Dass man die alle mitnehmen darf, ist auch mir neu.....Wenns da nur eine Statistik dafür gäbe, wäre die Österr. Wälder binnen Wochenfrist von jeglichem Schildertant befreit .... Big Grin

TB-Anhänger drauf und weg ist sie Smile


(02.May.2011, 14:35 )Tafari schrieb: Ich glaube jedoch nicht, dass die rechtliche Situation unser "Problem" ist, sondern eher das Halbwissen, dass es vielerorts in den Köpfen der Leute gibt. Einem Waldbsitzer live zu erklären, dass er sich sein Sperrgebiet wohin stecken kann, wird das Gespräch eher nicht deeskalieren lassen .... Wink

Ich erzähle sowas gerne in doppelläufige Schrotflinten oder zu Jagdgewehren umgebaute Sturmgewehre, währenddessen mir nicht mal ein Bier der vier im Anhänger gelagerten Bierkisten bei der vollkommen konstruktiven Diskussion angeboten wird. Wer hat schon im Sperr-, Nutzungs- sonstigem Gebiet und vor allem im Wald genug kalte (im Winter wärmende) Getränke bei sich. Ich bin für Verbrüderung und -schwesterung. Smile


So long

Georg
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#12
(02.May.2011, 14:35 )Tafari schrieb: Ich glaube jedoch nicht, dass die rechtliche Situation unser "Problem" ist, sondern eher das Halbwissen, dass es vielerorts in den Köpfen der Leute gibt.

Grossartig,
100% ACK *und* 100% NACK in einem Satz ....

Also zunächst zum NACK:
Die rechtliche Situation IST das Problem, wo alles nach dem Susi-Sorglos-Prinzip funktioniert, den Orts gibts kaum (oder zb auf der Enterprise...)

ACK: Halbwissen everywhere ... eben ... auch bei den Jägern und Pächtern und Besitzern, die seit 100 Jahren nur die "Haddermerscho"-Tafeln kennen.

Daher hätte ich gerne die Info wo das zu finden ist - Abbildung mit Text dazu, das ganze als Bundesgesetzblatt - und ris.bka.gv.at zu durchsuchen ist nicht die Lösung ... weil ich dort nie was finde Undecided

Im QRL versucht mir die Fernmeldebehörde auch ständig mit einem "Haddermerscho" daherzukommen und wenn man es dann nachliest und den Einspruch zum Bescheid vorbereitet, kommt dann ein "... naja, so hab ich das eh nicht gemeint ...." zurück Angry

Einschüchterungsversuche der grünen Zunft, wie sie sicher der/die eineIn schon erlebt hat ....
"Die Normalität ist eine gepflasterte Straße; man kann gut darauf gehen - doch es wachsen keine Blumen auf ihr." (van Gogh)
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#13
(02.May.2011, 14:26 )earlgrey schrieb:
(02.May.2011, 11:25 )cbba schrieb: Interessant finde ich, dass ich die einzige als rechtlich gültig dargestellte Tafel überhaupt noch nie vorher gesehen habe!

Daher die Frage:
Wo steht das?
Also Schild mit Abbildung und im Kontext dazu Bedeutung???

Antwort "Konsumentartikel" ist klarerweise ungültig Smile

Ich glaube mich zu erinnern, dass mal im Zuge einer Recherche in der NÖ Landesjagdverordnung gesehen zu haben.

Man könnte aber auch einfach den Konsument anrufen und nachfragen wo DIE das her haben...
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#14
(02.May.2011, 16:24 )HofCacheAmt schrieb: Man könnte aber auch einfach den Konsument anrufen und nachfragen wo DIE das her haben...

Kann ich gerne machen, habe einen guten Draht dorthin.
Bitte aber noch um etwas Geduld, da sich ebendieser gerade auf einer Auslandsreise befindet.

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#15
NÖ Landesjagdverordnung widerspricht eindeutig dem Konsument: (Seite 53 im pdf bzw. 193 für den Anhang, damit man nicht so lange suchen muss)
<zitat>
Abschnitt 9
Kennzeichnung von Sperrgebieten
§ 34
Zur Kennzeichnung von umfriedeten Eigenjagdgebieten, deren
Sperre für jagdfremde Personen von der Bezirksverwaltungsbehörde
bewilligt wurde, sowie von Fütterungsbereichen und Wildschutzgebieten,
sind die in der Anlage 21 enthaltenen Tafeln zu
verwenden. Die kreisrunden Tafeln sind in grüner Farbe mit
einem in der Mitte horizontal verlaufenden weißen Streifen
auszuführen. Der Durchmesser hat 40 bis 45 cm zu betragen,
während der weiße Streifen eine Breite von etwa 1/5 des Durch.
messers aufzuweisen hat. Die Tafeln haben in schwarzer Aufschrift
die Worte “Jagdliches Sperrgebiet Betreten verboten”
bzw. “Befristetes jagdliches Sperrgebiet Betreten verboten” bzw.
“Wildschutzgebiet betreten verboten” zu enthalten.
</zitat>

Quelle:
NÖ JAGDVERORDNUNG (NÖ JVO) LGBl 6500/1–53
Ausgegeben am 15. Februar 2011


Soviel zur Recherche vom Konsument.Angry
GPS = Old Indian Word For: Wise man who never asks for directions
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#16
Wieso hat da jedes Bundesland seine eigene "Yachtverordnung" Huh
Nächstens macht des jeda hundsgemoane Bier-germ-oasta oder no jeda sakrische Gmoa'wichtling Angry
Brauch ma' jetzt alle Akten der oanzalen Ländlichkeiten im Rucksack, wenn ma a' Tour planen?
Langsam zipft mi' des ehrli' o'
[Bild: animierte-gifs-woelfe-015.gif]
Non soli cedit
„Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand"
Albert Einstein (und Billa)

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#17
(02.May.2011, 19:58 )cbba schrieb: NÖ Landesjagdverordnung widerspricht eindeutig dem Konsument: (Seite 53 im pdf bzw. 193 für den Anhang, damit man nicht so lange suchen muss)
<zitat>
Abschnitt 9
Kennzeichnung von Sperrgebieten
§ 34
Zur Kennzeichnung von umfriedeten Eigenjagdgebieten, deren
Sperre für jagdfremde Personen von der Bezirksverwaltungsbehörde
bewilligt wurde, sowie von Fütterungsbereichen und Wildschutzgebieten,
sind die in der Anlage 21 enthaltenen Tafeln zu
verwenden. Die kreisrunden Tafeln sind in grüner Farbe mit
einem in der Mitte horizontal verlaufenden weißen Streifen
auszuführen. Der Durchmesser hat 40 bis 45 cm zu betragen,
während der weiße Streifen eine Breite von etwa 1/5 des Durch.
messers aufzuweisen hat. Die Tafeln haben in schwarzer Aufschrift
die Worte “Jagdliches Sperrgebiet Betreten verboten”
bzw. “Befristetes jagdliches Sperrgebiet Betreten verboten” bzw.
“Wildschutzgebiet betreten verboten” zu enthalten.
</zitat>

Quelle:
NÖ JAGDVERORDNUNG (NÖ JVO) LGBl 6500/1–53
Ausgegeben am 15. Februar 2011


Soviel zur Recherche vom Konsument.Angry

Genau DAS meinste ich damit .... für mich zählt der Gesetzestext und ned ein Geschreibsel irgendwo ....
"Die Normalität ist eine gepflasterte Straße; man kann gut darauf gehen - doch es wachsen keine Blumen auf ihr." (van Gogh)
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#18
MountainNinja hat mir da einen Link vom Lebensmittelministerium geschickt, der thematisch da auch sehr gut dazupasst.
[Bild: img.aspx?txt=Trau(in)nviertler&uid=6db1d...e4211&bg=2] [Bild: sigzee.php?munzeer=traunseer]
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#19
(02.May.2011, 21:58 )Bavarix schrieb: Wieso hat da jedes Bundesland seine eigene "Yachtverordnung" Huh

Diese Verordnung kann es ja bekannterweise nur in zwei Bundesländern geben. Österreich liegt ja geographisch zwischen Bodensee und Neusiedlersee. Gibts sonst noch schiffbare Gewässer in Österreich? Big Grin


So long

Georg
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#20
(03.May.2011, 07:15 )schurli schrieb:
(02.May.2011, 21:58 )Bavarix schrieb: Wieso hat da jedes Bundesland seine eigene "Yachtverordnung" Huh

Diese Verordnung kann es ja bekannterweise nur in zwei Bundesländern geben. Österreich liegt ja geographisch zwischen Bodensee und Neusiedlersee. Gibts sonst noch schiffbare Gewässer in Österreich? Big Grin

.. und ob!! [Bild: 51.gif]
[Bild: img.aspx?txt=Trau(in)nviertler&uid=6db1d...e4211&bg=2] [Bild: sigzee.php?munzeer=traunseer]
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