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Pinzgau 2010 - SCHAD- & KLAGLOSERKLÄRUNG
#61
Wenn sowas wirklich benötigt wird, muss ich mir das ernsthaft für den den näxten Dönerstag überlegen, denn es könnte ja sein, daß
- ein Teilnehmer das Extra anbaggert und von ihr eine geschmiert bekommt
- ein Teilnehmer beim Extra abblitzt und Suizid begeht
- sich ein Teilnehmer sinnlos besäuft, weil er nicht beim Extra landen kann und sich eine schwere Alkoholvergiftung holt
- ein anderer Teilnehmer über einen Teilnehmer (der soeben Suizid begangen hat) stolpert und sich weh tut
- .....
Mit anderen Worten: der Veranstalter muß sich da dann ja überall schadfrei halten, oder?

Oder kein Event mehr veranstalten.

Man kann das auch noch weiter spielen:
- ich erwarte mir ab sofort bei Ausruf eines Dienstagsrudels eine g'scheite Schad- & Klagloserklärung Wink
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#62
@frigschneck
Die Aussagen Deiner Schwester bzgl. der "Gültigkeit" eines solchen Wisches sind recht interessant. Allerdings würde mich interessieren, ob der Wisch überhaupt sinnvoll ist. Welches Risiko trägt der Veranstalter eines Mega-Events tatsächlich? Wofür könnte er haftbar gemacht werden? Trägt der Veranstalter eines normalen Events die selbe Verantwortung?
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt.
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#63
Ohne jetzt nochmal bei meiner Schwester nachgefragt zu haben: ich denke es kommt auf die Größe des Events an, ab einer gewissen Größe ist es glaub ich meldepflichtig, und genau ab dann kommen solche juristischen Spitzfindigkeiten dazu. Wenn wir uns beim Dilber zusammensetzen, ist das sicher nicht meldepflichtig. Aber wenn mehrere hundert Leute wo einfallen, dann wohl schon. Was das heisst, haben wir ja letztes Jahr gesehen, wo wir an jeder Straßenecke andere Cacher getroffen haben.

Tafari, ob der Disclaimer, den wir irgendwann mal bei geocaching.com abgenickt haben dafür ausreicht, da bin ich mir nicht sicher - das ist eine Firma in den USA, ob das für einen österreichischen Richter eine Relevanz hat weiß ich nicht...

Ich will aber jetzt hier nicht den Befürworter solcher Erklärungen spielen, mir persönlich wärs am liebsten wenn ich sowas überhaupt nicht brauche - aber ich habe Verständnis, wenn die Veranstalter sowas haben wollen.
Gloria Gaynor, October 1978!
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#64
Es gibt weit größere Veranstaltungen (die sogar weitaus gefährlicher ablaufen könnten) und so ein Wisch musste da nirgends unterschrieben werden. Jeder Teilnehmer ist für sich selbst verantwortlich.
Schauts euch mal die FAQs der Toyrun an (www.toyrun.at)
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#65
(21.May.2010, 11:19 )Termite2712 schrieb: Es gibt weit größere Veranstaltungen (die sogar weitaus gefährlicher ablaufen könnten) und so ein Wisch musste da nirgends unterschrieben werden.


Das kann ich nur bestätigen. Ich war ja einige Male bei Festivals wie Aerodrome, Novarock, ... und da musste man eigentlich solch ein Zetterl unterschreiben. Wer selbst solche Festln besucht hat weiß, wie es dort zugehen kann Wink

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#66
(21.May.2010, 11:19 )Termite2712 schrieb: Es gibt weit größere Veranstaltungen (die sogar weitaus gefährlicher ablaufen könnten) und so ein Wisch musste da nirgends unterschrieben werden.

Man müsste jetzt wisssen, wie hier das "musste" gemeint ist - müssen im Sinne von der Veranstalter hats nicht eingefordert, oder müssen in dem Sinn dass es juristisch nicht notwendig ist.

Zur Klarstellung: ich hab meine Schwester nur gefragt, wie so eine Erklärung ausschauen muss, nicht, wo man sowas juristisch braucht oder nicht. Das wär vielleicht nicht uninteressant noch zu klären - Fallbeispiele klären das für mich aber nicht, denn ich könnte viele Fallbeispiele geben dass man sich im Auto nicht angurten muss, weil ja eh niemand da ist der einen dazu zwingt und auch nix passiert ist.
Gloria Gaynor, October 1978!
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#67
(21.May.2010, 11:13 )frigschneck schrieb: Ohne jetzt nochmal bei meiner Schwester nachgefragt zu haben: ich denke es kommt auf die Größe des Events an, ab einer gewissen Größe ist es glaub ich meldepflichtig, und genau ab dann kommen solche juristischen Spitzfindigkeiten dazu. Wenn wir uns beim Dilber zusammensetzen, ist das sicher nicht meldepflichtig. Aber wenn mehrere hundert Leute wo einfallen, dann wohl schon. Was das heisst, haben wir ja letztes Jahr gesehen, wo wir an jeder Straßenecke andere Cacher getroffen haben.

Tafari, ob der Disclaimer, den wir irgendwann mal bei geocaching.com abgenickt haben dafür ausreicht, da bin ich mir nicht sicher - das ist eine Firma in den USA, ob das für einen österreichischen Richter eine Relevanz hat weiß ich nicht...

Ich will aber jetzt hier nicht den Befürworter solcher Erklärungen spielen, mir persönlich wärs am liebsten wenn ich sowas überhaupt nicht brauche - aber ich habe Verständnis, wenn die Veranstalter sowas haben wollen.

Ich sehe den Zusammenhang zwischen Meldpflicht und Haftung des Veranstalters nicht wirklich. Entweder haftet der Versnstalter oder nicht. Sicher haftet er aber nicht, weil seine Veranstaltung meldepflichtig ist. Bestenfalls obwohl sie meldepflichtig ist.
Und was haben Cacher an jeder Strassenecke damit zu tun? Daß die Gegend abgecached wird hat streng genommen nichts mit dem Event zu tun. Das Event ist die Registrierung und die Abendveranstaltung - das wars aus meiner Sicht. Wenn ich hier im Waldviertel einen Event veranstalten täterte und es passiert jemanden etwas bei der Suche nach einem Cache von z.B. Termite. Wie um Himmels willen könnte ich da haftbar gemacht werden? Das wäre das selbe, wenn ich als Veranstalter dafür haftbar wäre, wenn im Hotelzimmer einer der Teilnehmer meines Events von der Klomuschel fällt.

Natürlich bin ich kein Jurist und stelle mir das jetzt einmal so vor. Aber gerade deshalb würde ich wirklich gerne wissen, wie es tatsächlich ist.
(21.May.2010, 11:29 )Tweezer schrieb:
(21.May.2010, 11:19 )Termite2712 schrieb: Es gibt weit größere Veranstaltungen (die sogar weitaus gefährlicher ablaufen könnten) und so ein Wisch musste da nirgends unterschrieben werden.


Das kann ich nur bestätigen. Ich war ja einige Male bei Festivals wie Aerodrome, Novarock, ... und da musste man eigentlich solch ein Zetterl unterschreiben. Wer selbst solche Festln besucht hat weiß, wie es dort zugehen kann Wink

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Da steht aber sicher auf der Rückseite des Ticket sowas wie: "Mit dem Erwerb des Tickts, erklärt sich der Käufer...blahblahblubb..."
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt.
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#68
(21.May.2010, 11:35 )Stegi schrieb: Ich sehe den Zusammenhang zwischen Meldpflicht und Haftung des Veranstalters nicht wirklich. Entweder haftet der Versnstalter oder nicht. Sicher haftet er aber nicht, weil seine Veranstaltung meldepflichtig ist. Bestenfalls obwohl sie meldepflichtig ist.

Naja, ich denke wenn du was Meldepflichtiges nicht meldest, ist das zumindest eine Ordnungswidrigkeit (ob das dann verfolgt und/oder bestraft wird ist eine andere Frage, die ich nicht beantworten kann).

Ob es einen Zusammenhang gibt zwischen der Meldepflichtigkeit und der Haftbarkeit weiß ich auch nicht, aber die Frage war ja ab wann ein Event so groß ist dass man diesen Haftungswisch braucht, und das ist meine vermutete Antwort.

wobei: "brauchen" heißt hier nicht, dass man juristisch dazu verpflichtet ist, sich so einen Wisch unterschreiben zu lassen - nur dass es juristisch ratsam ist, damit man eben nicht in die Haftung kommt.

(21.May.2010, 11:35 )Stegi schrieb: Daß die Gegend abgecached wird hat streng genommen nichts mit dem Event zu tun. Das Event ist die Registrierung und die Abendveranstaltung - das wars aus meiner Sicht.

hier gehts halt um die juristische Sicht, und die muss sich nicht mit deiner decken... die Veranstalter werben ja auch mit etlichen FTF-Caches, das wird vermutlich als Aufforderung zum Cachen interpretiert werden.

(21.May.2010, 11:35 )Stegi schrieb: Aber gerade deshalb würde ich wirklich gerne wissen, wie es tatsächlich ist.

Das würd ich auch, aber ich will nicht gleich wieder meine Schwester damit belästigen - ich weiß dass sie ziemlich im Stress ist, und sie hat mir eh schon sehr ausführlich geantwortet. Bevor sie mir noch ihren Stundensatz verrechnet lass ich sie lieber mal etwas in Ruhe Wink
Gloria Gaynor, October 1978!
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#69
(21.May.2010, 11:13 )frigschneck schrieb: Tafari, ob der Disclaimer, den wir irgendwann mal bei geocaching.com abgenickt haben dafür ausreicht, da bin ich mir nicht sicher - das ist eine Firma in den USA, ob das für einen österreichischen Richter eine Relevanz hat weiß ich nicht...

Du hast den Disclaimer nicht nur irgednwann mal abgenickt, sondern wirst bei jedem Aufruf einer Cachepage darauf hingewiesen, dass dieser Discalimer für dich giltet. Weiters befindet sich bei dem Hinweis ein Link zum Diclaimer, damit du noch schnell mal nachlesen kannst, worum es geht, solltest du dich daran nicht erinnern, jemals einen Disclaimer abgenickt zuhaben. Wenn du auf den Link klickst, steht im ersten Satz, das du selber verantworlich bist für alle Handlungen, die du im Zusammenhang mit der Suche eines Caches begehst. Sinngemäß gilt das auch für Eventcaches. Das sollte auch einem österr. Richter reichen.

Der Veranstalter ist nicht verantwortlich für Schäden die ich verursache weil ich durch die Gegnd renn und Dosen suche. Gleichzeitig geht es ihn auch nichts an, wenn ich mir dabei ein Bein brechen tätterte.

Passiert etwas beim Mega-Event direkt (z.B. ich stolpere über den suiziden Stegi, der dort im Burghof herumliegt und bekomme aufgrund des Aufpralls Nasenbluten), so haftet der Veranstalter ohnehin nur wenn er grob Fahrlässig gehandelt hätte....also z.B. den suiziden Stegi nicht ehebaldigst wegeräumt hat oder den Platz zumindest so abgesichert hätte, dass niemand mehr über diesen Stegi stolpern kann.

Dagegen hilft auch die Erklärung nicht. Was mich zusätzlich interessiert, ist was die Tourismus GmbH überhaupt damit zu tun hat. Warum ich die Schad- und Klaglos halten soll ist mir ein Rätsel und werde ich auch nicht tun. Wozu auch.....
[Bild: img.aspx?txt=High-horse%201&uid=d8bf7641-9...f5e49&bg=2]
Nemo me impune lacessit!
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#70
(21.May.2010, 14:34 )Tafari schrieb: Warum ich die Schad- und Klaglos halten soll ist mir ein Rätsel und werde ich auch nicht tun.

Du sagst damit eigentlich, dass du ihnen schaden und/oder sie klagen willst - ist das so gemeint? Angel

Ich hab jedenfalls kein Problem damit, den Veranstaltern mit meiner Unterschrift zu bestätigen, dass ich sie nicht verklagen werde falls mir was passiert. Und mein Realname und meine Adresse landen sowieso in der Datenbank vom Tourismusverband, weil ich mich ja in der Pension anmelden muss. Und mehr hab ich auch nicht vorgehabt zu verraten (email und handynr waren wirklich unnötig)
Gloria Gaynor, October 1978!
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#71
(21.May.2010, 14:34 )Tafari schrieb: Passiert etwas beim Mega-Event direkt (z.B. ich stolpere über den suiziden Stegi, der dort im Burghof herumliegt und bekomme aufgrund des Aufpralls Nasenbluten), so haftet der Veranstalter ohnehin nur wenn er grob Fahrlässig gehandelt hätte....also z.B. den suiziden Stegi nicht ehebaldigst wegeräumt hat oder den Platz zumindest so abgesichert hätte, dass niemand mehr über diesen Stegi stolpern kann.

Können dann die Hinterbliebenen des suiziden Stegi klagen? Schließlich hat er sich ja aufgrund eines DNF und der Aussichtslosigkeit einer Klage (weil er ja brav den Wisch unterschrieben hat) suizidisiert. Die Hinterbliebenen haben den Wisch aber nicht unterschrieben. Oder gilt da die Sippenhaftung Wink
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt.
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#72
(21.May.2010, 11:35 )Stegi schrieb: Da steht aber sicher auf der Rückseite des Ticket sowas wie: "Mit dem Erwerb des Tickts, erklärt sich der Käufer...blahblahblubb..."

Ticket??? Ich bin da eigentlich immer über den Zaun geklettert. Wink Wink Na Spass bei seite, auf der Rückseite steht bei Event- und/oder Konzerttickets jede Menge. Ich muss bei Gelegenheit mal in meinen Archiven graben und nachlesen was da so alles drauf steht. Smile

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#73
und wozu brauchen die das alter???
"Die Normalität ist eine gepflasterte Straße; man kann gut darauf gehen - doch es wachsen keine Blumen auf ihr." (van Gogh)
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#74
(21.May.2010, 23:50 )earlgrey schrieb: und wozu brauchen die das alter???

Im Liesding steht was von Preise für Weiteste Anreise, Ältester Cacher,...
Also am besten 120 rein schreiben ;-).

mfg ms-fk
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#75
(21.May.2010, 23:50 )earlgrey schrieb: und wozu brauchen die das alter???

Daß die Bergrettung weiß, ob sich eine Suche noch auszahlt Tongue
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt.
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#76
(21.May.2010, 23:56 )ms-fk schrieb:
(21.May.2010, 23:50 )earlgrey schrieb: und wozu brauchen die das alter???

Im Liesding steht was von Preise für Weiteste Anreise, Ältester Cacher,...
Also am besten 120 rein schreiben ;-).

mfg ms-fk

das fällt dann unter den senilitäts paragraphen Big Grin
[Bild: sigzee.php?munzeer=Mausbiber&lang=de]
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#77
Vielleicht sollten wir wieder mal eine gemeinsame Bastelstunde (eventuell im zuge einer Dilberung) ins Leben rufen, um einen solchen Wisch als Vorlage für alle künftigen Events und Veranstaltungen zu kreieren.
Jeweils für Stammtische, Dönerstage, Dilberungen, Rudelcaches aller Art (Single, Swinger, Spanner, ...)
Natürlich brauchts aber dann schon so einen Erstwisch für die Bastelstunde - als Veranstalter kann man schließlich nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn dem einen oder anderen dann der Bauch vor Lachen schmerzt ... ich denke, da könnte es eine Menge Spaß geben Big Grin
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#78
und was schreib ich bei einem team rein?
min?
max?
average?
irgendwas?
"volljährig"? (oder eben ned)
"ich kann mich nicht mehr dran erinnern"
"Die Normalität ist eine gepflasterte Straße; man kann gut darauf gehen - doch es wachsen keine Blumen auf ihr." (van Gogh)
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#79
einfach mal schaun wer den Zettel entgegennimmt... vielleicht WILLST IHR ja die Telefonnummer zukommen lassen............. ;-)
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#80
...und was macht SIE dann damit? Big Grin
[Bild: sigzee.php?munzeer=Mausbiber&lang=de]
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